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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rentenauskunft jetzt schon vor 55 Seit Jahresbeginn schickt die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) nun auch Personen vor dem 55. Lebensjahr alle...

Rentenauskunft jetzt schon vor 55

Seit Jahresbeginn schickt die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) nun auch Personen vor dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft zu.

Bislang erfolgte eine solche Mitteilung erst ab dem 55. Lebensjahr. Die Auskunft bekommt, wer die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat. Sie beinhaltet die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung der bislang gezahlten Beiträge.

Versicherte, die noch keine automatische Rentenauskunft erhalten, aber dennoch eine Rentenberechnung wünschen, können sich bei der LAK über ihre möglichen Rentenansprüche informieren und sich die Rentenhöhe berechnen lassen.

Über den Rentenschätzer im Internet unter www.svlfg.de/rentenhoehebesteht ebenfalls die Möglichkeit, sich die Höhe einer Rente berechnen lassen. Weitere Rentenauskünfte können auch über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ angefordert werden.

SVLFG

Erscheinung
Oberhausen-Rheinhausen Aktuell
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Ausgabe 04/2024
von LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Abteilung 3, Referat 32, z. H. Hr. Philipp Geppert
26.01.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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