Gemeinde Wäschenbeuren
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse...

Zusatzversorgung beantragen

Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten – also von 15 Jahren – in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2024 bezogen wird. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2024 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de.

sicher & gesund aus einer Hand

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Die SVLFG erbringt übergreifend Leistungen sicher und gesund aus einer Hand und ist der einzige Sozialversicherungsträger für Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise. Dabei gehören Leistungen wie die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote zum herausragenden Portfolio. Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit aus. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wäschenbeuren
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024

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von Gemeinde Wäschenbeuren
18.07.2024
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