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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hitzegefahren erkennen, sich und andere schützen! Hitze ist das größte klimawandelbedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland – auch mit...


Hitzegefahren erkennen, sich und andere schützen!

Hitze ist das größte klimawandelbedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland – auch mit Folgen für das gesamte Gesundheitssystem. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des dritten bundesweiten Hitzeaktionstages am 4. Juni hin.

Während der Hitzeperioden wird das Gesundheitssystem durch eine erhöhte Krankheitslast, vermehrte Krankenhauseinweisungen und Rettungsdiensteinsätze stärker belastet. Darüber hinaus sind die Menschen in ihrer Produktivität und ihrem Wohlbefinden eingeschränkt. Damit Hitze nicht zum Gesundheitsrisiko wird, bietet die Internetseite www.hitzeaktionstag.de vielfältige Informationsmedien zum Thema Hitzeschutz.

Unternehmer in der Pflicht

Für Menschen, die oft im Freien arbeiten, wie dies bei Beschäftigten in der Grünen Branche der Fall ist, ist der Hitzeschutz besonders wichtig. Unternehmer sind verpflichtet, Maßnahmen zum Hitze- und Sonnenschutz für ihre Beschäftigten zu treffen.

Angebote der SVLFG

Die SVLFG unterstützt die Betriebe in Zeiten hoher Temperaturen daher mit speziellen Angeboten. Dazu gehören unter anderem Informationen und Tipps zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz, Empfehlungen zur richtigen Kleidung und zum Trinkverhalten sowie Hinweise zur Vorbeugung von Hitzestress und Sonnenbrand.

Die Infobox der SVLFG bietet Unterweisungsmaterialien zum Thema Hitze- und Sonnenschutz am Arbeitsplatz. Diese kann über www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz bestellt werden.

Zudem werden kostenfreie Ernährungsworkshops für Betriebe mit Beschäftigten unter dem Motto „Auftanken schafft Leistungskraft – So trinken Sie sich fit“ angeboten. Informationen und Kontaktdaten sind zu finden unter www.svlfg.de/gesund-verpflegt-im-arbeitsalltag.

Zuschussaktion nutzen

Seit dem 1. März können bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versicherte Arbeitgeberbetriebe beim Kauf von Kühlkleidung, Wetterschutzzelten und Kopfbedeckungen mit Nackenschutz einen Zuschuss erhalten. Informationen hierzu bietet die Internetseite www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

Wichtig: Der Zuschussantrag sowie später die Einreichung der Rechnung sind ausschließlich über das Internetportal der SVLFG möglich. Hierzu ist eine Registrierung über die Internetseite portal.svlfg.de erforderlich. Zu beachten ist auch, dass die Produkte erst nach der Antragsbewilligung gekauft werden dürfen.

Erscheinung
Weilemer Blättle
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Ausgabe 22/2025

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von Gemeindeverwaltung
28.05.2025
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