„Über diesen Ende April beschlossenen Kabinettsentwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung können wir nur den Kopf schütteln. Da geht man ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung und beteiligt sich als Bund mit 250 Millionen Euro mehr an der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Bürgergeldbeziehenden. 12 Milliarden Euro im Jahr wären aber der tatsächliche Ausgleich. Im Gegenzug dazu wird der Bundeszuschuss, der genau der Ausgleich für diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen sein soll, von 14,5 auf 12,5 Milliarden gekürzt. Er müsste korrekt bei 37,7 Milliarden Euro liegen. Die gesetzlich Versicherten zahlen also mit der Reform weitere 1,75 Milliarden an versicherungs-fremden Leistungen mehr und sind wohl das Sparschwein der Nation. Das ist an Irrwitzigkeit kaum zu überbieten“, sagte Hans-Josef Hotz in seiner Presseerklärung.
Der Sozialverband VdK mahnt den Bund seit Jahren an, die versicherungsfremden Leistungen endlich ordnungspolitisch korrekt aus Steuermitteln zu zahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, nicht kompensiert. Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen. Würde der Bund die gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach VdK-Berechnungen (2025) um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett.


