Die Grundsteuer C ist nachweislich weder zur Mobilisierung von Bauland, noch zur Schaffung von Wohnraum geeignet.
Bereits in den 1960er-Jahren wurde eine ähnliche Steuer mangels Wirkung bei gleichzeitig unerwünschten Nebenfolgen wie verstärkter Spekulation und Rechtsstreitigkeiten wieder abgeschafft.
Die Grundsteuer C belastet vor allem finanzschwache Eigentümer, die ihr Grundstück aus nachvollziehbaren Gründen nicht bebauen können, während finanzstarke Investoren und Spekulanten die Steuer problemlos tragen und die Kosten auf die Grundstückspreise umlegen können.
Dadurch droht eine soziale Schieflage und eine weitere Verteuerung des Wohnraums, der Zweck einer solchen Steuer würde ad absurdum geführt.
Zudem ist der Verwaltungsaufwand für die jährliche Identifikation und Bekanntmachung baureifer Grundstücke erheblich, während die rechtssichere Umsetzung weiterhin ungeklärt ist. Auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass die gewünschte Lenkungswirkung ausbleibt und der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Grundsteuer C ungeeignet, die angestrebten städtebaulichen Ziele zu erreichen.
Stadtrat Christian Schick