Auf der Tagesordnung des Gemeinderats im November standen mehrere Entscheidungen, die von den Bürger*innen mit Spannung erwartet wurden.
Neuregelung der Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die bisherige Bewertungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund wurde die Bewertung neu festgelegt und soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Wie das geschehen soll, obliegt den jeweiligen Bundesländern, weshalb es sehr große Unterschiede in Art und Umfang der Bewertungsgrundlagen gibt. Unser Land hat ein relativ einfaches Modell gewählt, das den Namen dieser Steuer genau trifft. So wird zukünftig nur noch der Wert des Grundstückes berechnet und der Wert des Gebäudebestandes bleibt im Gegensatz zur bisherigen Methode unberücksichtigt.
Welche Auswirkungen diese Neuberechnung für den einzelnen Grundstückseigentümer haben wird, blieb lange im Unklaren. Reiner Populismus war aber, dass es zu exorbitanten Steigerungen für die Häuslesbesitzer kommen wird, denn es war eine Vorgabe des Gerichts, dass die Gemeinde nicht durch Mehreinnahmen profitieren sollte (Aufkommensneutralität). Das hätte so mancher Kommunalpolitiker auch hier vor Ort wissen müssen.
Dennoch gibt es mit der Neuregelung Gewinner und Verlieren, jedoch nicht in der Dimension, wie befürchtet. Tendenziell kann gesagt werden, je kleiner das Grundstück bzw. je mehr Wohneinheiten je Grundstück, desto günstiger wird es für die Bewohner. Deutlich günstiger wird es in den Gewerbegebieten, da hier der umfangreiche Gebäudebestand nicht mehr zum Tragen kommt. Vergleichsweise teurer wird es jedoch für Eigentümer von Grundstücken, die nicht bebaut sind.
Letztendlich oblag es dem Gemeinderat, den Hebesatz unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes und der Aufkommensneutralität neu festzulegen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, auch wenn es in anderen Bundesländern aus unserer Sicht durchaus bessere Bewertungsmethoden gibt.
Waghäuseler Straße Zone 30
Ein Dauerthema bleibt die Ausweisung der Waghäuseler Straße als Zone 30. Trotz neuer Lärmgutachten und einer geänderten Rechtslage tut man sich bei der Unteren Verkehrsbehörde in Hockenheim schwer, unserem Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit umfänglich zuzustimmen. Nun rächt sich, dass Teile des Gemeinderats vor Jahren nicht der Empfehlung der damaligen Gutachter gefolgt sind, sämtliche Hauptstraßen einheitlich als Zone 30 auszuweisen.
Umso mehr begrüßen wir es, dass die Verwaltung mit Nachdruck das Vorhaben weiterverfolgt. Hier geht es schließlich um das Wohl der Anwohner und um mehr Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Sichere Schulwege
Ein weiteres Dauerthema ist die Sicherheit der Schulwege, insbesondere in der Kornstraße im Bereich der Lußhardtschule. Ein neuer, aus unserer Sicht durchaus erfolgversprechender Vorschlag der Verwaltung und des Wirtschaftsausschusses ist die Aufstellung zahlreicher Pflanzkübel entlang des östlichen Gehwegs der Kornstraße zwischen Fahrrad- und Rolf-Heidemann-Halle. Das soll verhindern, dass „Elterntaxis“ nicht mehr gegen die Fahrtrichtung parken oder in diesem Bereich ihr Fahrzeug wenden. Auch dass unsere Ordnungshüter nun regelmäßig vor der Schule präsent sind, begrüßen wir außerordentlich.
Illegale Bauvorhaben
Immer wieder werden wir mit Bauvorhaben konfrontiert, die nicht genehmigungsfähig sind, aber schon längst realisiert wurden. Dieses Vorgehen, erstmal bauen und dann sehen, was passiert, kann nicht geduldet werden. Aus diesem Grund lehnt die SPD-Fraktion schon lange solche Bauanträge ohne Wenn und Aber ab und fordert den Rückbau der illegal ausgebauten bzw. errichteten Gebäude. So auch in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses Ende Oktober.
Für Fragen, Kritik, Anregungen und gute Ideen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung, Ihre SPD-Gemeinderäte Renate Hettwer, Yves Koch und Hanspeter Rausch, www.spd-neulussheim.de