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SPD gegen Steuerbetrug

Klingbeil will eine Reform seines Vorgängers Christian Lindner rückgängig machen. Beläge sollen länger aufgehoben werden. Unternehmen in Deutschland...

Klingbeil will eine Reform seines Vorgängers Christian Lindner rückgängig machen. Beläge sollen länger aufgehoben werden.

Unternehmen in Deutschland sollen nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil Buchungsbelege und Rechnungen künftig wieder länger aufbewahren müssen. Zur besseren Bekämpfung von Steuerbetrug plane sein Haus eine Verlängerung der entsprechenden Aufbewahrungsfristen von acht wieder auf zehn Jahre, sagte der SPD-Politiker. „Dadurch sind Ermittlungen länger möglich.“

Außerdem wolle sein Haus „weitere Ermittlungsinstrumente“ im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität schaffen.

Dadurch könnten künftig größere Datenmengen ausgewertet werden, hieß es zur Erläuterung aus Klingbeils Ministerium. Auch im engen Austausch mit den Ländern wolle sich der Bund dauerhaft anschauen, „wo weiter nachgeschärft“ werden könne.

Klingbeil: Kampf gegen Steuerhinterziehung ist „unerlässlich“

Klingbeil betonte: „Wir legen eine härtere Gangart ein, wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.“ Für ihn sei der Kampf gegen Steuerhinterziehung „unerlässlich“ – auch um Einnahmen und „die Handlungsfähigkeit des Staates“ zu sichern, sagte der SPD-Politiker.

Mit der Entscheidung, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, will das Ministerium eine Entscheidung aus der vorherigen Legislaturperiode rückgängig machen.

Unter Klingbeils Amtsvorgänger Christian Lindner (FDP) waren die Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.

„Mit dem Ziel der konsequenten Verfolgung des Steuerbetrugs“ wolle das Ministerium unter Finanzminister Klingbeil diese aber erneut verlängern.

Die geplante Fristverlängerung spielt laut Klingbeil auch zur Bekämpfung sogenannter Cum-Cum-Geschäfte eine Rolle. Bei Cum-Cum-Geschäften machen ausländische Akteure die Erstattung der Kapitalertragsteuer fälschlicherweise geltend, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind.

Wolfgang Moritz, Presseverantwortlicher

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Rathaus-Rundschau Nußloch
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Ausgabe 26/2025
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