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Sperren im Melderegister

Nach § 50 BMG Bundesmeldegesetz haben Einwohner die Möglichkeit, verschiedene Übermittlungssperren eintragen zu lassen, um somit der Weitergabe der...

Nach § 50 BMG Bundesmeldegesetz haben Einwohner die Möglichkeit, verschiedene Übermittlungssperren eintragen zu lassen, um somit der Weitergabe der Daten zu widersprechen.

Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus und lassen dieses unterschrieben dem Bürgerservice per Post, E-Mail (buergerservice@eppelheim.de) oder Fax (06221/794 129) wieder zukommen.

Bitte beachten Sie, dass bereits in der Vergangenheit abgegebene Erklärungen bis zu ihrem Widerruf gültig sind und keine erneuten Erklärungen notwendig sind.

Erscheinung
Eppelheimer Nachrichten
Ausgabe 02/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Kategorien
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