Stadt Karlsruhe
76228 Karlsruhe
Aus den Rathäusern

Sperrmüllsammlung

Der Straßensperrmüll in Hohenwettersbach erfolgt am 13. und 14.05.2025 – je nach Straßeneinteilung, die Sie dem örtlichen Müllplan (Rückseite)...

Der Straßensperrmüll in Hohenwettersbach erfolgt am 13. und 14.05.2025 – je nach Straßeneinteilung, die Sie dem örtlichen Müllplan (Rückseite) entnehmen bzw. auf der Homepage abrufen können.

Hinweise:

  • Pro Haushalt können maximal vier Kubikmeter Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Sperrmüll muss am Straßen- oder Gehwegrand bereitgestellt werden, so dass die Abholung ohne Einschränkungen erfolgen kann.
  • Verwertbarer Sperrmüll aus Holz sollte von anderem Sperrmüll getrennt werden.
  • Sperrmüll und elektronische Haushaltsgroßgeräte dürfen erst am Vorabend ab 19 Uhr bzw. bis 6.30 Uhr am geplanten Abholtag bereitgestellt werden.
  • Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und nicht angemeldet wurden, bleiben stehen. Die Gegenstände müssen umgehend, spätestens aber am nächsten Tag, entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Nach der Abfuhr muss der Gehweg bei Bedarf gereinigt werden. Ein sauberes Umfeld ist unser aller Interesse.

Was ist „Sperrmüll“?

Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in die Mülltonnen passen.

Was gehört zum Sperrmüll?

• ausrangierte, ggf. zerlegte oder zerkleinerte Möbelstücke (Schrank, Bett, Sofa, Sessel, Stuhl, Tisch, Matratze, Holzregal, Bettsprungrahmen, Gartenmöbel, Einbauküche ohne Elektrogeräte usw.)

• mobiles Wohnungsinventar (Vorhangschiene, Teppich)

• Sportgeräte – nicht elektrisch (aus Verbundmaterial bestehend; Ski, Tischtennisplatte, Rollerblades, Bobbycar usw.)

• sperrige mobile Gegenstände (z.B. Koffer, Kinderwagenaufsatz)

Was gehört NICHT zum Sperrmüll?

• Restmüll, Müllsäcke und kleinerer Hausrat (der in die Restmülltonne passt)

• Altkleider

• Kartonagen

• Altelektrogeräte

• Haus- und Baumüll und alle Gegenstände, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind (z. B. Fußböden aus Holz, Laminat oder Kork, Wand- oder Deckenverkleidungen aus Holz und Styropor, Tapetenreste, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Duschwand, Bauplatten aus Heraklit oder Styropor, Spanplatten, Paletten, Wärme- und Schalldämmungsmaterial, Dachverschalungsmaterial, Dachlatten, Gartenzäune und -türen, Palisaden, Kunststoffheizöltanks, Kunststoff-Badewannen, ebenso wie Bretter, ausrangierte Bahnschwellen, Gartengeräte, Reifen von Pkw oder Motorrad, Glas, Keramik, Bauschutt, Beton und gefährliche Abfälle jeglicher Art, insbesondere KMF, Glasfasern oder Asbest enthaltende Stoffe, Farben und Lacke, Lösemittel oder Spraydosen etc., Dachpappen, bitumenhaltige und teerhaltige Abfälle, Nassabfälle und andienungspflichtiger Restabfall aus Sozialbereichen, Druckkörper, Stäube und Faserstoffe, ebenfalls Dämmstoffe auf Kunststoffbasis, insbesondere HBCD-haltige, usw.).

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Hohenwettersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Karlsruhe

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Karlsruhe
30.04.2025
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