Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr müssen alle Grillstellen im Wald der Gemeinde Oberstenfeld (Krugeiche, Waldspielplatz Prevorst, Eschachhütte) bis auf Weiteres gesperrt werden.
Das Anzünden oder Unterhalten von offenem Feuer oder offenem Licht ist im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m zum Wald verboten (§ 41 Landeswaldgesetz).
Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich geahndet.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.