Zur Durchführung dieser Veranstaltung erteilte das Landratsamt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 und 3 StVO:
Die Zufahrt zur Rosenstraße über den Rathausplatz ist in der Zeit von Mittwoch, 03.12.2025, 8.00 Uhr, bis Mittwoch, 10.12.2025, 8.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Fahrzeugverkehr wird von der L532 über die Deywiesenstraße zur Rosenstraße umgeleitet. Die Befahrung der Deywiesenstraße wird nur noch von einer Seite (Einbahnstraße) von der Hauptstraße her freigegeben. In die entgegengesetzte Richtung wäre dann ein Umweg über die Straße „In der Au“, den ALDI-Kreisel oder die Lilienstraße in Kauf zu nehmen. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.
Für Rettungsfahrzeuge ist im gesperrten Bereich ein ausreichend breiter Fahrstreifen als Durchfahrtsmöglichkeit zu belassen. Deshalb besteht in dieser Zeit in der Rosenstraße absolutes Halteverbot!
Wir bitten um Beachtung.


