Sperrzeit für Gaststätten/Schank- und Speisewirtschaften (§ 9 GastVO)
In der Nacht zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten um 05.00 Uhr und endet um...
In der Nacht zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.
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