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Sperrzeit für Gaststätten/Schank- und Speisewirtschaften (§ 9 GastVO)

In der Nacht zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten um 05.00 Uhr und endet um...

In der Nacht zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
von Stadt Süßen
24.04.2025
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