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Sportlerehrung

Meldung zur städtischen Sportlerehrung 2025 Am 28. November ist es wieder so weit: Die Stadt Waiblingen ehrt im Bürgerzentrum die sportlichen Leistungen...

Meldung zur städtischen Sportlerehrung 2025


Am 28. November ist es wieder so weit: Die Stadt Waiblingen ehrt im Bürgerzentrum die sportlichen Leistungen der Waiblinger Bürgerinnen und Bürger der vergangenen Saison.

Mindest-Voraussetzung für eine Ehrung ist ein Württembergischer, Baden-Württembergischer oder Süddeutscher Meistertitel oder der 1. Platz in der höchsten württembergischen Liga sowie ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel. Bei „Aktiven- und Jugend-Wettbewerben“ ist die Mindest-Voraussetzung der 3. Platz einer Württembergischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen Meisterschaft oder der höchsten württembergischen Liga sowie ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel.

Geehrt werden sportliche Höchstleistungen vom 31. Oktober 2024 bis 30. Oktober 2025 von Mitgliedern Waiblinger Vereinen und von Waiblinger Bürgerinnen und Bürgern, die keinem bzw. einem auswärtigen Verein angehören.

Außerdem können Ehrungsvorschläge für herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten im sportlichen Bereich von Vorstands- und Übungsleitertätigkeiten gemeldet werden. Voraussetzung für die Sportverdienstplakette der Stadt Waiblingen ist, dass die vorgeschlagenen Personen mindestens 20 Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter oder Schiedsrichter ausgeübt haben. Personen, die eine 25-jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit in einem Waiblinger Verein innehaben, werden mit der Verdienst-Plakette der Stadt Waiblingen in Silber geehrt.

Die Waiblinger Vereine wurden bereits zur Meldung ihrer Mitglieder angeschrieben. Alle anderen erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die in Waiblingen wohnhaft sind, können sich bis spätestens Freitag, 31. Oktober 2025 bei der Abteilung Sport, Herrn Schwab, Tel. (07151) 5001 – 1730, Fax (07151) 5001 – 1739, andreas.schwab@waiblingen.de melden. Die Meldeformulare und Ehrungskriterien können im Internet unter www.waiblingen.de heruntergeladen werden.

Ob die Ehrungskriterien erfüllt sind bzw. welche Ehrung in den einzelnen Fällen möglich ist, wird im weiteren Prüfungsverfahren entschieden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Stadt Waiblingen
29.10.2025
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