Sportstättenkonzept für Gerlingen

Nutzung- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 beschlossen In der Novembersitzung des Gerlinger Gemeinderates standen insgesamt 12 Punkte...

Nutzung- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 beschlossen

In der Novembersitzung des Gerlinger Gemeinderates standen insgesamt 12 Punkte auf der Tagesordnung. Vergangene Woche hatten wir unter anderem über die Grundsteuerreform und damit eingehend die Beschlussfassung über die Hebesätze A und B sowie über die Gebührenanpassung für die städtischen Kindertageseinrichtungen berichtet. Heute nun Teil zwei der Berichterstattung.

Nachdem keine Bürgerfragestunde anstand und auch keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben waren, stieg das Gremium nach der Begrüßung durch Bürgermeister Dirk Oestringer direkt in die Tagesordnung ein.

Sportstättenkonzept Gerlingen

Tagesordnungspunkt fünf auf der Agenda war das Sportstättenkonzept Gerlingen, hier insbesondere der Projektbeschluss und Beauftragung des Büros SpOrt Concept. Bürgermeister Oestringer erklärte eingangs des Tagesordnungspunktes, dass für Gerlingen ein Sportstättenkonzept mit einer gesamtstädtischen Betrachtung erstellt werden soll.
Stadtbaumeister Thomas Günther hielt eingangs fest, dass die Ergebnisse der Sportstättenkonzeption in den parallel laufenden Prozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Gerlingen einfließen sollen. Ziel sei es eine Bedarfsermittlung und Bedarfsanalyse für den organisierten und nichtorganisierten Sport sowie ein Gesamtkonzept unter dem Fokus der beiden Standorte Schillerhöhe und Breitwiesen zu erarbeiten. Die beteiligten Akteure seien neben der Stadtverwaltung, Sportvereine und Institutionen sowie der nicht organisierte Sport wie Stadtjugendring, Jugendgemeinderat etc.
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Gerlingen 2030“ (ISEK) hätten Gerlinger Vereine und Institutionen des nicht organisierten Sports schon mehrfach Bedarfe an zusätzlichen Sportstätten geäußert. Um das Sportstättenangebot in Gerlingen qualifiziert aufzustellen, sei eine mittel- bis langfristige sport- und stadtentwicklungsplanerische Strategie auf der Basis entsprechender Untersuchungen und Analysen erforderlich, heißt es in der Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt. Zudem sei für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Ist-Situation die zusätzlichen Bedarfe und wo in der Stadt dafür Flächen bereitgestellt werden können, wichtig. Zu den beiden Standorten Schillerhöhe und Breitwiesen seien langfristige Perspektiven hinsichtlich Nutzbarkeit, Weiterentwicklungspotenzial und Wirtschaftlichkeit zu betrachten und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu treffen. Mit der Sportstättenkonzeption könne eine langfristige Weiterentwicklung und Gestaltung der gesamtstädtischen Sportanlagen gesteuert und organisiert werden. Empfohlen werde von der Verwaltung, das Büro SpOrt Concept mit der Erstellung des Sportstättenkonzepts zu beauftragen. Das Büro hatte in Gerlingen bereits die Bedarfsermittlung für die Sporthalle in den Breitwiesen durchgeführt.
In der Sitzung stellte die Geschäftsführerin des Büros SpOrt Concept, Cathrin Dietz dem Gremium das Profil des Büros und die Prozessgestaltung vor. Die Ausarbeitung der Sportstättenkonzeption erfolge in sieben Bausteinen, so Dietz: die Erarbeitung und Sichtung von Bestandsunterlagen Bestandsanalyse der Sportstätten, vergleichende Standort- und Potenzialanalyse, die Bedarfsanalyse mit Nutzerdialog, die Standortkonzeption für die Standorte Schillerhöhe und Breitwiesen, Investitionskostenprognose, Meilensteintermine und zuletzt die Ergebnispräsentation. Die modulare und stufenweise Gliederung des Gesamtkonzeptes würden es möglich machen, dass die einzelnen Bausteine aufeinander aufbauen und gezielt auf Ergebnisse reagiert werden könne. Ein dialogisch moderierter Prozess und die Einbeziehung verschiedener Nutzergruppen mit mehreren Workshops sei für das Gesamtkonzept wichtig, so Dietz weiter. Im Anschluss analysiere und bewerte das Planungsbüro die Bedarfe und verifiziere sie. Die Bedarfe würden in ein ortsunabhängiges Flächen-/Raumprogramm einfließen. Dieses bildet die Grundlage für Konzeptvarianten. Die Varianten sollen beispielhaft aufzeigen, ob und wie das Flächen- und Raumprogramm auf die bestehende Areale umgesetzt werden könne. In Zusammenarbeit mit Verwaltung, Gemeinderat und Nutzern werde eine Vorzugsvariante ausgewählt.
Christian Haag (CDU) dankte der Geschäftsführerin für die Vorbereitung. „Es zeigt, dass einiges an Geld zu investieren ist. Wir werden der Vorlage zustimmen.“
Martin Nufer (FW) zeigte ebenfalls Zustimmung. „Das Thema Sportstätten bewegt uns schon immer, seit vielen Jahren.“
Rebecca Stotz (Junge Gerlinger) hielt fest, dass es unbestritten sei, dass Sportstätten in Gerlingen dringend saniert werden müssen beziehungsweise es weiteren Bedarf an Sportstätten gebe. Diese Punkte seien seit Längerem bekannt. Deshalb stelle sich für ihre Fraktion die Frage, ob es einer teuren Analyse hierzu bedarf. Das Geld könne besser schon in die Sanierung fließen – eine sukzessive Vorgehensweise und nicht eine Zeit kostende teure Bedarfsanalyse. Eine Analyse sei für ihre Fraktion keine Option, betonte Stotz. Besser sei, entsprechende Mittel für die erforderlichen Maßnahmen in den Haushaltsplan 2025 einzustellen.
Auch Björn Maier (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass der Mangel an Sportflächen schon seit Langem bekannt sei. Selbstkritisch müssten die Stadträte gestehen, dass sie dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt hätten. Kosten für einen Prozess in Höhe von circa 48.000 Euro, der im dritten Quartal 2025 abgeschlossen werde und in der Zwischenzeit keine Verbesserung bei den Sportstätten bringe, sei keine Option. Der Prozess sei zu langwierig.
Jürgen Fritz (SPD) erklärte, dass auch er den Bedarf an Sportstätten sehe, ebenso wie den Status quo auf der Schillerhöhe. Er schlug vor, dass der Gemeinderat versuche, während des Prozesslaufs kleinere Maßnahmen in Angriff zu nehmen.
Oestringer dankte für die Rückmeldungen und auch die kritischen Punkte.
Dietz hielt fest, dass der dialogisch moderierte Prozess eine Frage der sportfachlichen Qualität sei. Es gelte Alternativen auszuarbeiten, um eine Chance zu bekommen, die Bedarfe zu bewerten. „Wenn wir zügig beginnen können, haben wir die Chance, schnell an ein Konzept zu kommen.“
Oestringer ergänzte noch zum zeitlichen Ablauf, dass der Gemeinderat beim Standort Schillerhöhe beschlossen habe, dass die Eigentumsfrage zuerst geklärt sein müsse. „Die Eigentumsfrage ist immer noch nicht geklärt und trotzdem wollen wir uns jetzt schon auf den Weg machen, damit wir nach der Klärung der Eigentumsfrage mit einem Konzept für weitere Schritte bereit sind.“ Ferner sei der Prozess aufgrund der Komplexität (Infrastruktur, Nutzer, Einwohner, etc.) nicht trivial. Für eine tragfähige Lösung müssten die erforderlichen Punkte herausgearbeitet werden.
Der Gemeinderat stimmte der Erarbeitung einer gesamtstädtischen Sportstättenkonzeption und deren Erstellung durch das Büro SpOrt Concept aus Stuttgart bei sieben Enthaltungen zu.

ÖPNV Stadtbus - Linienbündelvergabe

Nächster Punkt war die Linienbündelvergabe durch das Landratsamt Ludwigsburg und die Zubestellung durch die Stadt Gerlingen. Zum 1. Januar 2026 schreibt der Landkreis Ludwigsburg die Buslinien neu aus, berichtete der Leiter des Baurechts- und Bauverwaltungsamts, Martin Prager. Der Gemeinderat Gerlingen müsse entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen auf Kosten der Stadt Gerlingen und gegebenenfalls weiteren Beteiligten in die Ausschreibung mit aufgenommen werden sollen.
David Rometsch (Junge Gerlinger) fragte noch nach der Regelung bezüglich Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen. Fahrer würden die Mitnahme immer wieder verweigern, obwohl es nur wenige Fahrgäste im Bus gebe.
Prager bestätigte, dass die Fahrradmitnahme in den Bussen dann möglich sei, wenn es wenig Fahrgäste gebe und auch kein Rollstuhlfahrer den Bus nutzen wolle. „Die Verantwortung liegt beim Busfahrer.“ Bei Bussen mit Fahrradträgern habe der Fahrer auch das zeitliche Problem, da er für jede Fahrradmitnahme aussteigen müsse, um das Fahrrad am Träger zu befestigen.
Einstimmig votierte das Gremium für die Zubestellung von acht Fahrtenpaaren für die Buslinie 635 nach Leonberg mit voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten von 5.700 Euro, wobei die Zustimmung unter dem Vorbehalt erfolgte, dass der Landkreis Böblingen und die Stadt Leonberg ebenfalls zustimmen und sich an der Finanzierung beteiligen. Weiter stimmten die Stadträte einstimmig der „Zubestellung für die Verlängerung der Linie 635 bis zum Breitwiesenhaus“ und den damit voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten von 27.500 Euro zu. Ebenfalls einstimmig befürwortet wurde die Beibehaltung der sogenannten 4er-Karte und des damit verbundenen jährlichen Kostenzuschusses durch die Stadt von zirka 7.000 Euro sowie die Beibehaltung des Anrufsammeltaxis und des damit verbundenen jährlichen Zuschusses durch die Stadt von zirka 5.000 Euro.

Bruhweg II: Ausschreibungsverfahren des Wärmenetzes

Beim nächsten Punkt ging es um die Konkretisierung des Ausschreibungsverfahrens für das Wärmenetz im Neubaugebiet Bruhweg II. Hierzu war Dr. Holger Weiß vom Rechtsanwaltsbüro Wurster Weiß Kuper aus Freiburg der Sitzung zugeschaltet.
Das Stadtoberhaupt erklärte eingangs, dass für den Abschluss einer Machbarkeitsstudie für effiziente Wärmenetze das Rechtsanwaltsbüro und die GEF Ingenieur AG mit der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt wurden.
Weiß ging kurz auf den Prozessverlauf ein. Gegenstand sei die Auswahl eines Wärmeversorgungsunternehmens (WVU), das ein Wärmenetz zur Versorgung des Neubaugebiets Bruhweg II und möglichst auch angrenzender Bestandsgebäude errichtet und betreibt. Vertraglich sei eine Dienstleistungskonzession nach § 105 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorgesehen. Die Machbarkeitsstudie werde lediglich zur Orientierung beigelegt, so dass technologieoffene Lösungen eingereicht werden können. Um eine 100-prozentige regenerative Wärmeversorgung zu erreichen, wird dem WVU eine Übergangszeit eingeräumt. Der Konzessionär solle möglichst die Wärmeversorgung von angrenzenden Bestandsgebieten mit anbieten und wenn möglich zu gleichen Preisen und Bedingungen wie im Neubaugebiet. Bei der Planung und Errichtung der Gebäude müsse die Möglichkeit zum Anschluss an ein Wärmenetz geschaffen werden. Es sollen keine technischen Vorkehrungen gefördert werden, sondern nur die Vorhaltung eines Raums, in dem die Übergabestation und ggfs. bei einem kalten Nahwärmenetz die technischen Errichtungen der Wärmepumpen untergebracht werden können. Der ausgewählte WVU erhalte nach Vertragsabschluss in einem bestimmten Zeitfenster die Gelegenheit, Akquise-Gespräche für Vorverträge mit Umlegungsbeteiligten zu führen. Rücktrittsrechte der Stadt und/oder Vertragsstrafen werden eingefordert für den Fall, dass seitens der WVU Fristen bei der Planung, dem Bau und der Fertigstellung nicht eingehalten werden. Nach Beendigung des Vertrags – Laufzeit 20 Jahre ab Inbetriebnahme – erhält die Stadt das Recht zur Übernahme der Wärmeversorgungsanlage zu einem kalkulatorischen Restwert. Sollte die Anlage nicht mehr funktionsfähig oder in ordnungsgemäßem Zustand sein, bestehe keine Übernahmepflicht.
Weiß nannte noch die Teilnahmebedingungen und Zuschlagskriterien – die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens fünf Millionen Euro in den letzten drei Jahren, eine Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozial-/Krankenkasse. Ferner die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit Referenz für die Planung eines vergleichbaren Wärmenetzes aus den letzten fünf abgelaufenen Kalenderjahren, die Referenz über den technischen Betrieb beziehungsweise die technische Betriebsführung eines Energienetzes aus den letzten fünf abgelaufenen Kalenderjahren.
Zum zeitlichen Ablauf berichtete Weiß, dass die Ausschreibung Ende des Jahres im EU-Amtsblatt erfolgen solle. Für das Verfahren werde ein Zeitraum von neun Monaten angesetzt. Die Dauer hänge allerdings von der Anzahl der Bieter und der Verhandlungsgespräche ab. Nach der Vergabe des Zuschlags werde dem WVU für Akquise-Gespräche noch Zeit eingeräumt. Die finale Entscheidung, ob ein Wärmenetz im Neubaugebiet komme, werde frühestens für Ende 2025 erwartet.
Jürgen Fritz (SPD) wollte noch zum Thema Zuschlagskriterien wissen, ob die Gewichtung des Preises mit 60 Prozent und die Gewichtung der Qualitätskriterien mit 40 Prozent nicht ungeeignet sei. Er würde die Gewichtung des Preises niedriger ansetzen.
Weiß und auch der erste Beigeordnete Stefan Altenberger erklärten unisono, dass für sie der Preis letztendlich das ausschlagkräftigste Kriterium sei, ob ein Bieter auf freiwilliger Basis mitmache.
Das Gremium votierte einstimmig für die Vorlage.

Bauarbeiten im Nanetteweg der Studentenallee und der Fritz-von-Graevenitz-Straße

Nächstes Thema war die Erneuerung der Wasserleitung mit Fahrbahnerneuerung im Nanetteweg und der Studentenallee. Zudem soll die Einmündung der Fritz-von-Graevenitz-Straße mit einem Umbau verkehrssicherer gemacht werden. Das Ingenieurbüro SW Engineering GmbH aus Ludwigsburg hat die Entwurfsplanung und Kostenberechnung fertiggestellt. Hieraus ergeben sich Kosten von rund 1,6 Millionen Euro. Die Netze BW sei an der Baumaßnahme mit der Erneuerung des Nieder- und Mittelspannungsnetzes sowie der Erneuerung der Hochdruckgasleitung in der Studentenallee beteiligt. Die Deutsche Telekom werde für den Glasfaserausbau sogenannte Speedpipes bis zu den Grundstücken verlegen.
Der Gemeinderat stimmte der Vorlage einmütig zu.

Nutzung- und Kulturplan Forstwirtschaftsjahr 2025

Nächstes Thema auf der Tagesordnung war der Nutzungs- und Kulturplan zum Forstwirtschaftsjahr 2025. Der Fachbereich Wald des Landratsamts Ludwigsburg hat hierzu im September diesen Jahres erläutert, dass sich die Holzerntemaßnahmen im vergangenen Winter aufgrund der Witterung sehr schwierig gestaltet haben. Sowohl motormanuell im Starkholz als auch mit dem Harvester in den schwächeren Beständen hätten sich die Rückearbeiten sehr stark verzögert. Aktuell liege noch vom Harvester zum Teil aufgearbeitetes, aber nicht gerücktes Brenn- und Industrieholz im Wald, welches voraussichtlich erst Laufe des Herbstes fertig aufgearbeitet und verkauf werden könne. Der Wald habe immer noch mit den seit 2018 deutlich spürbaren und sichtbaren Trocken- und Hitzeperioden zu kämpfen. Wegen absterbender Bäume und Kronenteile habe sich der Kontrollaufwand für die Verkehrssicherheit deutlich erhöht.
Weiter hielt der Fachbereich Wald des Landratsamts Ludwigsburg fest, dass die neu begründeten Kulturen trotz des Spätfrosts im Frühjahr dank des Regens seit Beginn der Vegetationsperiode gut dastehen würden. Zum Teil hätte stark konkurrierende Begleitvegetation wie Brombeere oder Adlerfarn entfernt werden müssen. Ein weiteres Problem sei für Fichtenbestände weiterhin der Borkenkäfer. Ausschlaggebend sei wie in den Jahren zuvor das warme Wetter. Die durch Trockenheit geschwächten Fichten könnten sich bei einem Massenbefall nur unzureichend mit Harzfluss schützen. Bei einem Befall müssten betroffene Bäume schnellstmöglich eingeschlagen und aus dem Wald abtransportiert werden. Aus diesem Grund würden über die Sommermonate regelmäßig die Fichtenbestände nach diesem Schädling abgesucht. Die Gemeinderäte hatten dies beim Forstausschuss am 13. Juni selbst in Augenschein nehmen können. Die befallenen Fichten seien rechtzeitig eingeschlagen und das noch bruttaugliche Kronenmaterial gehackt worden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Zu den Holzpreisen erläuterte der Fachbereich, dass diese beim Laubholz auf einem stabilen Niveau blieben. Die Nachfrage nach Eichenstammholz sei im Landkreis weiterhin hoch. Beim Nadelhoch seien die Preise auf einem ordentlichen Niveau.
Für das Jahr 2025 geht der Fachbereich Wald bei allen Holzsortimenten von einer stabilen Preis- und Mengenkonjunktur aus. Der nächste Holzeinschlag werde wie im vergangenen Jahr mit der kommunalen Holzverkaufsstelle abgestimmt. Welche Bäume im Forstwirtschaftsjahr 2025 gefällt werden, richtet sich nach der Höhe des nachhaltigen Holzeinschlags sowie nach den waldbaulichen Erfordernissen. Im Forstwirtschaftsjahr 2025 seien 3.800 Festmeter Einschlag geplant. Die Arbeiten würden zum einen durch eigene Waldarbeiter getätigt beziehungsweise an zuverlässige und ortskundige Unternehmen vergeben. Der Absatz beim Brennholz soll im aktuellen Forstwirtschaftsjahr konstant gehalten werden, die örtliche Brennholzversorgung der Bevölkerung habe Vorrang, heißt es in dem Bericht des Fachbereichs Wald.
Zum Kulturjahr 2025 erklärt der Fachbereich, dass auf einem Hektar Anbaufläche 3.200 neue Waldbäume gepflanzt werden sollen. Schwerpunkt bei der Baumartwahl nehme die Traubeneiche ein. Auf einer vom Borkenkäfer heimgesuchten Fläche sollen Roteichen gepflanzt werden. Um die Anpflanzung durch Wildbiss zu schützen, würden zwei Kulturzäune eingerichtet. Ferner seien auf rund acht Hektar Jungbestandspflege durch die eigenen Waldarbeitern geplant, um die Weichen für einen qualitativ guten und artenreichen Mischwald zu stellen.
Zur Forsteinrichtung berichtete der Fachbereich, dass der Stadtwald Gerlingen alle zehn Jahre neu eingerichtet werde, um die nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung aller Funktonen zu gewährleisten. Stichtag für die Forstneueinrichtung sei der 1. Januar diesen Jahres gewesen. Die Waldbegehung habe am 13. Juni mit dem Gemeinderat und dem Ausschuss für Umwelt und Forsten stattgefunden. Die Forsteinrichtung sei einstimmig beschlossen worden.
Zum Thema „Bundesförderung klimaangepasste Waldwirtschaft“ erklärte der Fachbereich, dass die Kriterien der Bundesförderung erfüllt seien, die nach Antragstellung auszuweisenden 3.818 Habitatbäume seien identifiziert, markiert und digital aufgenommen. Die geforderten fünf Prozent Waldfläche für die natürliche Entwicklung im Zuge der Forsteinrichtungserneuerung seien identifiziert.
Schließlich berichtete der Fachbereich, dass in diesem Jahr das alle drei Jahre geforderte forstliche Gutachten zur Einschätzung von Wildbiss-Gefahren für den Wald durchgeführt wurde. Verbissbelastung sei im Stadtwald vorhanden, insbesondere bei Eichen durch Rehwild. Neuanpflanzungen und Naturverjüngungen seien nur mit kostenintensiven Schutzmaßnahmen möglich. Das forstliche Gutachten sei Grundlage für die Rehwildbewirtschaftung ohne Abschussplan der Stadt mit den jeweiligen Jagdpächtern.
Das Gremium stimmte in der Sitzung dem Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 einstimmig zu.

Text: Tommasi

Verschiedenes aus dem Gemeinderat

- Bürgermeister Oestringer gab bekannt, dass die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Antrag vom 26. Oktober 2024 – eingegangen im Hauptamt am 28. Oktober 2024 - beantragen, Klimawirkungen transparent zu machen, den KlimaCheck der Stadt Ludwigsburg für jede Beschlussvorlage durchzuführen und das Ergebnis auf jede Beschlussvorlage auszuweisen.
- Jürgen Wöhler (CDU) schlug vor, dass der Gemeinderat analog zu anderen Rundtouren der Stadt die städtischen Betreuungseinrichtungen besuche, um sich ein Bild zu machen. Bürgermeister Oestringer erklärte, wenn der Wunsch im Gremium da sei, werde man eine Rundtour organisieren. „Wir nehmen die Anregung mit und fragen das Interesse ab.“
- Manuel Reichert (Junge Gerlinger) erinnerte an seine Anfrage zu dem Schloss beziehungsweise Zylinder für das Tor am Breitwiesenstadion. Schon zum zweiten Mal habe der Notarzt bei einem Einsatz das Tor nicht passieren können. Stadtbaumeister Günther erwiderte, dass der Zylinder für das Schloss schon seit längerem bestellt sei. Warum es noch nicht geliefert wurde, könne er nicht sagen.

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29.11.2024
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