Friedhof Westernhausen
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin und bitten um Kenntnisnahme, dass auf der Urnenwiese im Friedhof Westernhausen keinerlei Grabmale und dauerhafte Blumen- und Pflanzengebinde gestattet sind. Beim etwaigen Antreffen genannter Dinge ist die mit den Mäharbeiten beauftragte Person berechtigt, diese etwaigen Gegenstände zu entfernen. Nach einer neuen Beisetzung sind Blumen und Pflanzengebinde spätestens nach einer angemessenen Zeit von wenigen Wochen abzuräumen. Für das Aufstellen von Blumen und Grablichtern steht die Fläche vor den Stelen zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass es keinerlei Ausnahmen geben kann. Eine Information, um Missverständnisse auszuräumen: Bei den vom unteren Weg aus sichtbaren eingebrachten Steinen handelt es sich nicht um Grabmale, sondern um Maßbezugspunkte, die zum Einmessen einer neuen Grabstelle notwendig sind.
Die Friedhofsverwaltung