Den beiden aus den Niederlanden stammenden Angeklagten wird unter anderem gemeinschaftlicher versuchter Mordes vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund ihrer Ermittlungen davon überzeugt, dass die beiden Angeschuldigten am 9. August 2024 von einem Fahrer aus Amsterdam nach Eislingen gefahren worden. Dort hätten sie sich im Auftrag einer bislang noch unbekannten Person in der Nacht auf den 10. August 2024 zur Pizzeria Adler begeben. Die Jugendlichen räumen laut Staatsanwaltschaft ein, dass sie gegen 1.30 Uhr mit einem Stein ein Loch in eine Fensterscheibe der Pizzeria warfen und anschließend eine mit Benzin gefüllte und bereits entzündete Plastikflasche durch dieses Loch in das Innere des Gebäudes beförderten.
Der Auftraggeber ist bisher unbekannt
Die Anklage wirft den beiden 17-Jährigen vor, dass sie zwei in der Pizzeria befindliche Personen wahrgenommen und deren Tod in Kauf genommen haben, was die beiden Angeschuldigten aber bestreiten. Die brennende Flasche explodierte am Boden des Innenraums und löste eine massive Druckwelle aus. Die beiden Geschädigten – ein 53-Jähriger und ein 56-Jähriger – erlitten dadurch mehrere Wochen andauernde Ohrenschmerzen. Sie konnten das Feuer aber löschen, bevor die Feuerwehr eintraf. Dennoch entstand durch die Explosion an dem Gebäude ein Sachschaden von etwa 80 000 Euro. Der den Brandsatz werfende Angeschuldigte erlitt selbst Brandverletzungen an Hand, Hals und Gesicht.
Die beiden Jugendlichen konnten nach kurzer Flucht wenige Minuten nach der Tat festgenommen werden. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord in zwei tateinheitlichen Fällen (Mordmerkmal: Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels) in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und Sachbeschädigung vor. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung droht den beiden Angeschuldigten nach dem anzuwendenden Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. red