
Baden-Württemberg passt die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen an. Der Landtag hat kürzlich die Neufassung des Mittelstandförderungsgesetzes (MFG) beschlossen, teilt die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises mit.
Damit wird die gesetzliche Grundlage für die Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg modernisiert und an aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst. Als eine wesentliche Neuerung werden in das MFG zusätzliche Förderziele aufgenommen, die seit der letzten Novellierung im Jahr 2000 an Bedeutung und Dynamik gewonnen haben. Unterstützt werden sollen KMU bei der Sicherung des Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften, bei der Stärkung der beruflichen Bildung und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie bei der Förderung der Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft. Darüber hinaus zielt die Förderung auf die Digitalisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität und beim nachhaltigen Wirtschaften sowie auf die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ab.
„Wir begrüßen die Neufassung des Gesetzes, die wichtigen Entwicklungen Rechnung trägt“, sagt Dorothee Wagner, Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. „Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Wirtschaft in unserer Region und sind unser Hauptaugenmerk. In vielen Bereichen, die das neue MFG berücksichtigt, haben wir bereits Angebote: etwa das Welcome Center zur Fachkräftesicherung, das Netzwerk Smart Industries, das die Digitalisierung vorantreibt, oder die Innovations-Partnerschaften, um die Innovationsfähigkeit unseres Mittelstands mithilfe von Start-ups zu stärken. Umso erfreulicher ist es, wenn diese Ziele nun auch finanziell gefördert werden.“