Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im Zuge des Normenkontrollantrages am 14. Mai 2025 mündlich verhandelt und den Bebauungsplan Gartenäcker für unwirksam erklärt und die Revision nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden am 27. Juni 2025 der Stadt Herrenberg bekanntgegeben. Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils hat die Stadt Herrenberg beschlossen, dieses zu akzeptieren und keine Rechtsmittel in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Der Bebauungsplan tritt damit mit Ablauf des 26. Juli 2025 außer Kraft.
Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans werden die Erschließungsarbeiten im Gebiet Gartenäcker unverzüglich eingestellt. Die Baustelle wird entsprechend gesichert und so abgeschlossen, dass ein unverzügliches Wiederaufnehmen der Arbeiten nach Abschluss eines sogenannten Heilungsverfahrens möglich ist.
Um die Gewährleistungsansprüche für bereits umgesetzte Kanalbauarbeiten zu sichern, ist es daher notwendig, unmittelbar nach Abschluss der Erschließungsarbeiten eine Zustandsfeststellung der Kanalbauwerke durchzuführen. Dazu erfolgen zunächst eine Reinigung der Rohrleitungen und Schachtbauwerke, gefolgt von einer kamerabasierten Zustandsdokumentation. Die gesamte Maßnahme wird etwa fünf Tage in Anspruch nehmen. Eine parallele Durchführung der Arbeiten ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
Artenschutz und Oberbodenverwertung
Neben der Sicherung der Baustelle, sind auch Maßnahmen zum Artenschutz notwendig. So werden unter anderem Reptilienschutzzäune aufgestellt, sodass sich keine Tiere dort an- siedeln können. Begleitend wird der Schutzzaun regelmäßig gemäht und kontrolliert.
Unabhängig von der Einstellung der Erschließungsarbeiten ist für Mitte August eine Abfuhr des wertvollen fruchtbaren Oberbodens auf landwirtschaftliche Flächen geplant. Diese Maßnahme soll innerhalb von ein bis zwei Wochen durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Wetterbedingungen sind trocken. Die Lagerung des Oberbodens über einen längeren Zeit- raum wird vermieden, um die Bodenqualität zu erhalten.
Die Verwertung des Oberbodens dient dem Bodenschutz und der Verbesserung der Acker- flächen. Zwischen der ausführenden Baufirma und örtlichen Landwirten bestehen bereits Absprachen, wonach die Landwirte den Oberbodenauftrag zur Steigerung der Wasserverfügbarkeit und Bewirtschaftbarkeit sowie zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit nutzen wollen. Die Landwirte haben hierfür eine gebührenpflichtige Genehmigung des Landratsamts eingeholt. Da im Juli noch die Ernte läuft, ist das optimale Zeitfenster für den Oberbodenauftrag erst im August gegeben.
Die Stadtverwaltung begrüßt diese nachhaltige Nutzung der hochwertigen Böden sehr und freut sich, dass die Verwertung wie geplant erfolgen kann. Die Bodenverwertung war bereits unabhängig von der Baustelleneinstellung vorgesehen.