BENUTZUNGSORDNUNG
für den öffentlichen Freizeitsportplatz, Am Hährenwald, in Bad Liebenzell-Monakam
vom 27. Mai 2025
§ 1
Allgemeines
(1) Die Stadt Bad Liebenzell stellt ihren Einwohnern, mit Sportgeräten ausgestatteten Freizeitsportplatz als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung.
§ 2
Zweckbestimmung
Der öffentliche Freizeitsportplatz der Stadt Bad Liebenzell dient der Entfaltung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Förderung des Sport- und Bewegungsbedürfnisses. Jede von dieser Zweckbestimmung abweichende Benutzung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Stadtverwaltung.
§ 3
Benutzungs- und Aufenthaltsrecht
(1) Die Benutzung des Freizeitsportplatzes ist allen Altersklassen gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
(2) Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. durch Schnee, Glatteis, Sturm oder Starkregen, sowie für die Dauer von Reinigungs- oder Reparaturarbeiten kann die Benutzung des Freizeitsportplatzes untersagt werden.
§ 4
Öffnungszeiten
Der Freizeitsportplatz ist zu folgenden Zeiten zur Benutzung freigegeben:
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Winterzeit
und
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 21:00 Uhr in der Sommerzeit
Während der Ruhezeiten (13:00 - 14:30 Uhr an Werktagen, 13:00 - 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen, sowie von 20:00 - 21:00 Uhr) gelten verminderte Immissionswerte.
§ 5
Benutzungsregeln
(1) Bei der Benutzung des Freizeitsportplatzes sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer (darunter fällt auch die angrenzende Wohnbebauung) zu vermeiden. Auf diesem Platz gilt gegenseitige Rücksichtnahme.
(2) Die Einrichtungen auf dem Freizeitsportplatz dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder zweckentfremdet werden.
(3) Auf dem Freizeitsportplatz ist insbesondere untersagt:
1. zu rauchen;
2. alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen;
3. Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen;
4. gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die
Verletzungen verursachen können, mitzuführen und zu verwenden:
5. sich im Freizeitsportplatzbereich im betrunkenen, unter Drogen stehenden oder sich in sonstigem Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten.
6. Müll außerhalb von installierten Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 6
Hausrecht
(1) Die Stadt Bad Liebenzell übt auf dem Freizeitsportplatz das Hausrecht aus. Anordnungen von zur Kontrolle beauftragten Bediensteten der Stadtverwaltung oder des Polizeivollzugsdienstes ist unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Personen, die einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zu wider handeln oder Anordnungen des in Absatz 1 genannten Kontrollpersonals nicht nachkommen, können des Freizeitsportplatzes verwiesen werden.
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bad Liebenzell, 27. Mai 2025
Gez. Sebastian Kopp
Stellv. Bürgermeister