Informationen zu bestimmten Verwaltungsverfahren müssen von der Stadt Bad Saulgau öffentlich bekannt gemacht werden. In erster Linie sind dies die Satzungen, die der Gemeinderat Bad Saulgau beschließt (z.B. Betriebssatzungen für städtische Einrichtungen, Bebauungspläne, Steuersatzungen etc.). Die Veröffentlichung ist bislang im amtlichen Mitteilungsblatt, dem Stadtjournal, erfolgt.
Dies ändert sich nun. Ab sofort werden alle öffentlichen Bekanntmachungen online auf der Webseite der Stadt Bad Saulgau (www.bad-saulgau.de oder nachstehender QR-Code) vorgenommen. Im Stadtjournal erfolgt bis auf weiteres lediglich ein kurzer Hinweis, dass eine online-Veröffentlichung erfolgt ist.
Lediglich, wenn spezielle Vorschriften eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vorschreiben, erfolgt eine Bekanntmachung im Stadtjournal.
Weiterhin im Stadtjournal veröffentlicht (= ortsüblich bekanntgegeben) werden außerdem die Tagesordnungen für die Sitzungen kommunaler Gremien (Gemeinderat, Ausschüsse, Ortschaftsräte).