Gemeinderat

Stadt Bruchsal unterzeichnet Poolingvertrag für Potentialgebiet Süd

In seiner vergangenen Sitzung hat der Bruchsaler Gemeinderat eine weitere Ausgestaltung eines Windparks auf Bruchsaler Gemarkung konkretisiert. Mehrheitlich...

In seiner vergangenen Sitzung hat der Bruchsaler Gemeinderat eine weitere Ausgestaltung eines Windparks auf Bruchsaler Gemarkung konkretisiert. Mehrheitlich haben die Stadträte/-innen beschlossen, einen Poolingvertrag zwischen der Stadt Bruchsal und den privaten Eigentümern/-innen für das Potentialgebiet Süd abzuschließen. Zugleich haben sie zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Bruchsal und die privaten Eigentümer/-innen mit dem Abschluss des Poolingvertrages verpflichtet sind, ein Ausschreibungsverfahren auf dem Weg zu bringen und nach dem erfolgten Ausschreibungsverfahren den Gestattungsvertrag mit dem ausgewählten erstplatzierten Bewerber abzuschließen.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss wird eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates vom 23. April 2024 umgesetzt. Damals wurde mehrheitlich beschlossen, welche städtischen Grundstücke für ein Vergabeverfahren zur Windkraftnutzung reserviert werden. Zu den ausgewiesenen Flächen zählt auch das Potentialgebiet Süd. Da sich das Areal auf der Gemarkungsgrenze zwischen Helmsheim und Gondelsheim befindet, war zunächst ein gemeinsames Vorgehen mit der Gemeinde Gondelsheim angedacht. Als dies nicht realisiert werden konnte, sah die Stadtverwaltung dringenden Handlungsbedarf. Die Optionen für einen Windpark im Potentialgebiet Süd wurden geprüft. Es wurden kurzfristig Gespräche mit allen relevanten Akteuren geführt und eine umfassende Analyse der komplexen Lage vorgenommen. Mit dem Ergebnis, dass die Stadt ein kommunales Flächenpooling mit den privaten Eigentümern/-innen angestoßen hat, um einen Windpark mit privaten und kommunalen Standorten zu realisieren.

Es sind gewichtige Gründe, die die Stadt zu diesem Schritt veranlasst hat. Gerade im Potentialgebiet Süd ist davon auszugehen, dass in jedem Fall ein Windpark errichtet wird – mit oder ohne Einbeziehung städtischer Flächen. Zudem wird sich der Windpark aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf Gondelsheimer Gemarkung erstrecken, da sich das private Offenland im Vorranggebiet auch in Gondelheim fortsetzt. Ein Anschluss weiterer privater Eigentümer/-innen, sowohl auf Bruchsaler als auch auf Gondelsheimer Gemarkung, ist also wahrscheinlich. In diesem Fall könnte der Windpark auch ohne die Einbeziehung städtischer Flächen bis zu sieben Windenergieanlagen umfassen.

Des Weiteren liegt die planerische Ausgestaltung für die Flächenausweisung von Windkraftanlagen nach den Änderungen im Planungsrecht durch Bund und Land beim Regionalverband. Das heißt, die Kommunen können weder die Anzahl noch die Standorte der Windenergieanlagen steuern, wenn ein Windpark außerhalb der stadteigenen Flächen, ausschließlich auf privaten Grundstücken, errichtet wird. Zudem würde die Stadt und mit ihr die Bürger/-innen auch monetär nur gering von diesem Windpark profitieren. Gleichzeitig würde dies nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Auswirkungen der Windkraftanlagen, vor allem auf das Landschaftsbild, führen. Dabei ist die Stadt Bruchsal angesichts der prekären Haushaltslage mehr denn je auf die Einnahmen aus dem Windpark angewiesen. Und das auch mittel- und langfristig. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Belastung der kommunalen Haushalte in Zukunft deutlich abnimmt. Mittlerweile geht es sogar darum, die Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen weiterhin sicherzustellen.


Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Bruchsal

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto