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Stadt Ebersbach an der Fils, Sanierung „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Beginn...

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:

Beschluss des Gemeinderats der Stadt Ebersbach an der Fils nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zum Zweck der Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

  1. Das Gebiet „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“ wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Der Gemeinderat beschließt deshalb zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet „Stuttgarter Straße / Hauptstraße“ durchführen zu lassen. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

  • Schaffung und Qualifizierung multifunktionaler Grün- und Freiräume als generationsübergreifende Treffpunkte, Weiterentwicklung der Filspromenade und Verbesserung der Zugänglichkeit zur Fils, Erhöhung der Klimaresilienz durch Verbesserung der grün-blauen Infrastruktur sowie eventuelle Nutzungsverlagerung der Tankstelle und der Autowerkstatt,
  • Verbesserung des Stadtklimas durch die Qualifizierung begrünter und beschatteter Aufenthaltsbereiche, u. a. Neugestaltung Bourg-Lès-Valence-Platz sowie Östlicher Viehmarkt, dort wo es möglich ist, Entsiegelung, Erhöhung der Biodiversität,
  • Schaffung barrierearmer und sicherer Wegeverbindungen in die Innenstadt und Anknüpfung an umliegende Quartiere, Verknüpfung öffentlicher Räume und Stärkung der Sichtachsen zwischen Bahnhof und Fils sowie zwischen Rathaus und Bahnhofstraße,
  • Erhalt und Stärkung der Funktionalität der Innenstadt, Aufrechterhaltung einer Nutzungsmischung aus Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen, Gastronomie, nicht störendem Gewerbe und Wohnen,
  • Neustrukturierung und behutsame Nachverdichtung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen, insbesondere der Flächen für Parkplatznutzung für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Ärztehäuser oder Pflegeeinrichtungen,
  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden oder untergenutzten Immobilien, Nutzungserweiterung durch Dachgeschossausbau bzw. -aufstockungen, ggf. Abbruch und Neubau,
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude, gerade auch unter energetischen Gesichtspunkten,
  • Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Bündelung in einem Neubau einer Quartiersgarage in der Wilhelmstraße.

2. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 28.04.2026 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Der Lageplan des Untersuchungsgebiets ist in der Zeit vom 12. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 auf der Homepage der Stadt unter www.ebersbach.de/bekanntmachungen/Stadt-Ebersbach-an-der-Fils-Sanierung-Stuttgarter-Strasse-Hauptstrasse-Beginn-der-vorbereitenden-Untersuchungen-article4686 einsehbar. Zudem liegt der Bebauungsplan im Rathaus Ebersbach, Fachbereich Bauen und Umwelt, Marktplatz 1, 2. OG vor Zimmer 25 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag 7.30 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ebersbach, den 08.06.2026

Fachbereich Bauen und Umwelt

(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 9. Juni 2026)

Erscheinung
Ebersbacher Stadtblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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