Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:
2. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 28.04.2026 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Der Lageplan des Untersuchungsgebiets ist in der Zeit vom 12. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 auf der Homepage der Stadt unter www.ebersbach.de/bekanntmachungen/Stadt-Ebersbach-an-der-Fils-Sanierung-Stuttgarter-Strasse-Hauptstrasse-Beginn-der-vorbereitenden-Untersuchungen-article4686 einsehbar. Zudem liegt der Bebauungsplan im Rathaus Ebersbach, Fachbereich Bauen und Umwelt, Marktplatz 1, 2. OG vor Zimmer 25 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag 7.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ebersbach, den 08.06.2026
Fachbereich Bauen und Umwelt
(bekanntgemacht auf www.ebersbach.de am 9. Juni 2026)