Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt auch die Stadt Geisingen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Zimmer 003, Telefon 07704 807-24) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 120,00 € für einen Hund. Für jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer 260,00 €. Die jährliche Hundesteuer für Kampfhunde beträgt derzeit 800,00 € für einen Hund. Für jeden weiteren Kampfhund beträgt die Hundesteuer 1600,00 €.
In zurückliegender Zeit musste festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste aufgesucht.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Die freiwillige Anmeldung wird hierbei zugunsten der freiwilligen Melder ausgelegt.
Ein Anmeldeformular steht Ihnen auf der städtischen Homepage unter www.geisingen.de/hundesteuer zum Download bereit. Bitte senden Sie dieses unterschrieben mit einer Kopie des Kaufvertrages und des Impfausweises an die Stadtverwaltung Geisingen, Steueramt, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.