Gemeinderat

Stadt Gundelsheim Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“

Paralleländerung des Flächennutzungsplans 2038 zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ - Aufstellungsbeschluss gem. §...
Lageplan

Paralleländerung des Flächennutzungsplans 2038 zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

- Beschluss zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gundelsheim hat am 23.7.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 die Einleitung der Paralleländerung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ mit Datum vom 2.7.2025 gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets liegt auf der Gemarkung Höchstberg im Gewann Ilgenberg. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2803/2, 2803/3, 2803/4, 2803/5, 2803/7, 2803/8, 2803/9, 2803/10 sowie 2803/11.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büros KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Derzeit wird im Gewann Ilgenberg der Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ aufgestellt. Hierdurch soll ein Solarpark für eine Photovoltaikfreiflächenanlage entstehen. Das Plangebiet der vorliegenden FNP-Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich der genannten Bebauungsplanaufstellung.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan ist demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weswegen eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist.

Gemäß der Abschichtungsregelung in § 2 Abs. 4 BauGB sollen Doppelprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden werden. Die Belange des Umweltschutzes wurden gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a innerhalb des Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ durch eine Umweltprüfung berücksichtigt.

Der Vorentwurf der Paralleländerung des Flächennutzungsplans 2038 zum „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ kann in der Zeit vom

1.8.2025 bis einschließlich 1.9.2025

auf der Homepage der Stadt Gundelsheim unter www.gundelsheim.de abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Zimmer 08 eingesehen werden.

Ebenfalls liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung:

- Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

- Grünordnerischem Konzept

- Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen

- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG

- Maßnahmenkonzept

- Grünordnerischen Festsetzungen

- Bestands- und Konfliktplan sowie einen Maßnahmenplan zum Plangebiet

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Zimmer 08, E-Mail: christin.bergdolt@gundelsheim.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Gundelsheim, 29.7.2025

gez.

Heike Schokatz, Bürgermeisterin

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gundelsheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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