Gemeinschaftliche Vereinsfeste sowie gewerbliche und städtische Festveranstaltungen zeichnen Neckarsulm als „Stadt voller Leben“ aus und schaffen einen kulturellen Mehrwert für die Stadtgesellschaft. Auf der anderen Seite droht die Fülle der Veranstaltungen sowohl das städtische Citymanagement als auch den Bauhof als Hilfsbetrieb der Stadtverwaltung zu überlasten. Um die Leistungsfähigkeit von Citymanagement und Bauhof sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Zahl der Veranstaltungen und den Umfang der Veranstaltungsleistungen zu reduzieren. „Der erhöhte Bürokratieaufwand und die gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit machen die Durchführung von Veranstaltungen immer anspruchsvoller“, stellte Oberbürgermeister Steffen Hertwig fest. „Unter den gegebenen Umständen können wir die Veranstaltungsfülle im aktuellen Umfang nicht mehr sicherstellen.“
Um den Bauhof und das Citymanagement personell und finanziell zu entlasten, werden bestimmte Veranstaltungen, deren Mehrwert für die Stadtgesellschaft vergleichsweise gering ist, gestrichen. Im Falle der gewerblichen Veranstaltungen mit Gemeinwohlcharakter gibt die Stadt die Veranstaltungsleitung und -verantwortung an die Initiatoren zurück. Die Vereins- und Stadtteilfeste, besonders das Ganzhornfest sind von dieser Regelung nicht betroffen und finden weiterhin wie gewohnt statt. Dies gilt auch für den Neckarsulmer Fischmarkt, der von der Gilde der Marktschreier veranstaltet wird.
Der städtische Veranstaltungskalender ist mittlerweile so gut gefüllt, dass fast in jedem Monat eine Veranstaltung stattfindet. „Die gemeinschaftliche Festkultur in unserer Stadt wird zwar durch das enorme ehrenamtliche Engagement unserer Vereine und der Bürgerschaft getragen“, versichert Steffen Hertwig. „Trotzdem liegt die Veranstaltungsorganisation in der Regel bislang fast vollständig in den Händen der Stadt.“
Dies hat in den zurückliegenden Jahren zu einem erheblichen Mehraufwand geführt. So hat sich die Zahl der Arbeitsstunden, die der Bauhof bei gewerblichen Festen mit Gemeinnutzen leistet, in den zurückliegenden Jahren deutlich erhöht. Dementsprechend stark sind die Personalkosten angestiegen. Diese Arbeitsbelastung führt dazu, dass der Bauhof seine originären Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllen kann. Aus diesem Grund werden die Bauhofleistungen bei Festen und Veranstaltungen jetzt mit Augenmaß eingeschränkt.
Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen
Zu den Veranstaltungen, die komplett gestrichen werden, gehören die Feuerzangenbowle, die Veranstaltungen „Genuss & Musik in der City“ und „After Work in der City“ im Rahmen der Reihe „Shop‘ in Neckarsulm“ sowie das Neckarsulmer Stadtfest.
Anstelle der beiden „Shop‘ in Neckarsulm“-Veranstaltungen legt die Stadt künftig einen stärkeren Schwerpunkt auf die Konzertreihe „Donnerstags in die City“ und das neue Format „Sommer im Städtle“ (mit dem „Abendmarkt“ am Mittwoch und After-Work-Events am Donnerstag).
Für die Feuerzangenbowle gibt es Alternativüberlegungen. Diese Veranstaltung könnte in reduzierter Form, zum Beispiel im Rahmen des Winterdorfs in der City, stattfinden, oder privatwirtschaftlich organisiert werden.
Das Neckarsulmer Stadtfest (nicht zu verwechseln mit dem Ganzhornfest) sollte ursprünglich 2021 anlässlich des 1250. Stadtjubiläums gefeiert werden, musste dann aber wegen Corona auf das Folgejahr 2022 verschoben werden. Eine Wiederholung im Jahr 2024 fand nicht den erhofften Zuspruch. Dieses Format wurde von den Beteiligten als nicht rentabel eingestuft.
Bei den gewerblichen Veranstaltungen mit Gemeinwohlcharakter geht die Veranstaltungsleitung und -verantwortung an die Initiatoren über. Dies betrifft die Weinlights am Scheuerberg, die „Vegan Days“, den Weihnachtsmarkt im Neuberg und das Neckarsulmer Weindorf. Die Stadt unterstützt diese Veranstaltungen nur noch eingeschränkt. Das bedeutet im Einzelnen:
Die Stadt übernimmt die Kosten für Strom, Wasser und Müllentsorgung; der Bauhof stellt Sach- beziehungsweise Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung. Zu den Sachleistungen zählen Veranstaltungsequipment wie mobile Bühnen, Garnituren und Spülmobile. Die Dienstleistungen umfassen Ressourcen für Transport und Montage, vor allem den Personaleinsatz. Der Bauhof liefert zudem die städtischen Festhütten an und baut sie auf (außer Weinlights). Dafür wird eine Hüttenmiete erhoben.
Veranstaltungsleitung und Organisation liegen vollständig in Händen des jeweiligen Vereins beziehungsweise Initiators. Diese Regelung wurde mit den beteiligten Initiatoren im Vorfeld abgestimmt.
Die Weinlights und das Weindorf werden vom Neckarsulmer Weinbauverein eigenständig organisiert.
Im Falle der „Vegan Days“ schlägt die Verwaltung vor, diese Veranstaltung alle zwei Jahre im Rahmen der städtischen Klimawoche stattfinden zu lassen. Vonseiten der Veranstalter wird weiterhin ein jährlicher Turnus gewünscht. Ob die „Vegan Days“ unter diesen Umständen weiter stattfinden werden, ist unklar.
Im Neuberg unterstützt der Bauhof künftig nur noch ein Event (wie zum Beispiel den Weihnachtsmarkt) mit Sach- und Dienstleistungen.
Neu hinzugekommen sind Veranstaltungen des städtischen Quartiersmanagements. Die Stadt behandelt solche Aktionen (wie zum Beispiel das griechische Fest im Quartier Obereisesheim) wie Veranstaltungen einzelner Vereine und unterstützt sie entsprechend mit kostenfreien Sachleistungen. Entliehenes Equipment muss der Veranstalter beim Bauhof eigenständig abholen und wieder zurückbringen.
Eine einschränkende Regelung gilt künftig auch für die Festhütten. Bei den gewerblichen Festen mit Gemeinnutzen wird die Zahl der Festhütten begrenzt, die der Bauhof zum regulären Mietentgelt anliefert und aufbaut.Bei Festen auf dem Marktplatz werden maximal zwölf Hüttenzum regulären Mietpreis gestellt, bei Festen an anderen Orten maximal sechs Hütten. Werden vom Veranstalter zusätzliche Hütten angefordert, erhebt die Stadt eine Zusatzmiete je Hütte. Die Höhe der Zusatzmiete soll sich an einem kostendeckenden Satz orientieren und muss noch festgelegt werden.
Die reguläre Miete beträgt 238 Euro brutto je Hütte bei einer Veranstaltung von bis zu drei Festtagen.
Die beschriebenen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. „Mit der neuen Aufgabenverteilung haben für das Jahr 2026 die notwendige Planungssicherheit bei der Veranstaltungsorganisation geschaffen“, bekräftigte Steffen Hertwig. „Wir setzen weiter auf das ehrenamtliche Engagement bei Veranstaltungen. Dieses wird künftig sogar noch gestärkt.“ (snp)