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Stadt Ravenstein Neckar-Odenwald-Kreis

4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung...

4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 30.9.2015
Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ravenstein am 15.5.2025 folgende Änderungssatzung
beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
§ 43 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 4,40 EUR.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die entgegenstehende Bestimmung der bisherigen Satzung außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ravenstein geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
Ausgefertigt:
Ravenstein, 15.5.2025
gez.
Ralf Killian, Bürgermeister
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel wird hingewiesen

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Ravenstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Stadt Ravenstein
23.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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