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STADT TUTTLINGEN Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 20. punktuelle Änderung der 6. Fortschreibung...

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

nach § 3 Abs. 1 BauGB

20. punktuelle Änderung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen „Rose – Erweiterung“

in Rietheim-Weilheim, Gemarkung Rietheim

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, dass die 20. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Rose - Erweiterung“ in Rietheim-Weilheim, Gemarkung Rietheim aufgestellt wird. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rose Erweiterung“ aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist, Baurecht für ein Wohngebäude zu schaffen und den vorhanden Gaststättenparkplatz planerisch zu sichern. Das Plangebiet ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Gebietsausweisung des nordwestlichen Teilflurstücks Nr. 2466 soll zu „gemischter Baufläche“ geändert werden. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Plan umrandet dargestellt:

Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit vom:

29. Juli bis einschließlich 13. September 2024

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z.B. elektronisch an: bauleitplanung@tuttlingen.de). Die Vorentwurfsunterlagen stehen unter nachfolgendem Link zur Einsicht bereit: www.tuttlingen.de/bebauungsplaene

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim-Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen-Oberflacht; Wurmlingen, Obere Hauptstraße 4, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus.

Tuttlingen, den 09.07.2024

Michael Beck

Oberbürgermeister

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024
von Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
18.07.2024
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