23. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen: „Mischbaufläche – Lupbühl Mitte“ in der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Ortsteil Rietheim
Entwurfsveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, dass die 23. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Gebiet „Mischbaufläche – Lupbühl Mitte“ in der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Gemarkung Rietheim aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan „Lupbühl Mitte“ von der Gemeinde Rietheim-Weilheim aufgestellt werden.
Im Südwesten des Ortsteils Rietheim liegt der Weiler Lupbühl. Dieser ist durch Wohnbebauung und Wirtschaftsgebäude geprägt. Im FNP sind daher Teile des Weilers als Mischbaufläche dargestellt. Im Weiler selbst gibt es noch Potentiale für Nachverdichtungen. Das Flurstück Nr. 1378 südlich angrenzend an die Straße „Lupbühl“ ist eine solche potentielle Nachverdichtungsfläche. Der Änderungsbereich ist ca. 1.519 m² groß und im bisher rechtswirksamen FNP als Landwirtschaftsfläche dargestellt.
Ziel der punktuellen Änderung ist das Flurstück Nr. 1378 einer Bebauung zuzuführen, welche derzeit in der Regel nicht möglich ist, da die Fläche bauplanungsrechtlich im Außenbereich liegt. Das Flurstück soll im FNP entsprechend der Umgebung überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt werden. Der östliche Teil des Flurstücks soll als naturschutzrechtlicher Ausgleich genutzt werden und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt werden.
Der Änderungsbereich ist in nachfolgendem Plan umrandet dargestellt.