15. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen: „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt und Flächentausch Mischbaufläche für Wohnbaufläche“ Gewann Lenzinger Breite sowie an der Alemannenstraße, Gemeinde Neuhausen ob Eck
Entwurfsveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 23.03.2023 beschlossen, dass die 15. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für eine „Sonderbaufläche – Einzelhandel“, Gemeinde Neuhausen ob Eck aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan von der Gemeinde Neuhausen ob Eck aufgestellt werden. In der Sitzung vom 17.10.2024 des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen wurde der Geltungsbereich der 15. punktuellen Änderung vergrößert und der Name zu „Sonderbaufläche Einzelhandel und Flächentausch Mischbaufläche für Wohnbaufläche“ geändert. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses vom 26.06.2025 wurde der Geltungsbereich der 15. punktuellen Änderung ein weiteres Mal vergrößert.
Die Gemeinde wurde bisher von einem Lebensmittelmarkt versorgt. Das derzeitige Gebäude mit ca. 750 m² Verkaufsfläche und einem kleinen Parkplatz entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an einen Vollsortimenter. Der aktuelle Standort ist als nicht zukunftsfähig zu bewerten. Die Gemeinde Neuhausen ob Eck verfügt über keine unbebauten Grundstücke im Ortskern, die für einen Vollsortimenter ausreichend wären. Deswegen soll eine neue „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ im Gewann Lenzinger Breite ausgewiesen werden. Um den künftigen Lebensmittelmarkt stärker in bzw. an den Ort zu integrieren, ist außerdem die Ausweisung neuer Mischbauflächen (ca. 0,8 ha) östlich der geplanten Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt (ca. 1,1 ha) im FNP beabsichtigt. Als Ausgleich für die neuen Mischbauflächen wird die bisher vorgesehene Wohnbaufläche (ca. 0,5 ha) westlich der südlichen Alemannenstraße in Neuhausen künftig als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Die Änderungsbereiche sind in nachfolgendem Plan umrandet dargestellt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) im Zeitraum vom
14. Juli 2025 bis einschließlich 01. September 2025
im Internet veröffentlicht unter nachfolgendem Link:
www.tuttlingen.de/bebauungsplaene
Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
Ausgleich Feldlerche & Null-Monitoring-Bericht „Einzelhandel Neuhausen ob Eck“ des Büros BRESCH HENNE MÜHLINGHAUS aus Freiburg vom 03.06.2025 zu den Themen:
1. Landratsamt Tuttlingen vom 03.02.2025 zu den Themen: derzeitige Nutzung als landwirtschaftliche Grünfläche, Immissionsbelastungen besonders in Nachtstunden, Betroffenheit von Schutzgebieten (Naturpark Obere Donau, Obstbaumbestand), Betroffenheit Artenschutz (Brutvögel und Reptilien), Beurteilung Eingriffsregelung, Regenwasserbehandlung, Niederschlagsentwässerung, Grundwasserschutz, Bodenschutz (Flächenbedarfsnachweis) vertiefende artenschutzrechtliche Prüfungen, Umweltbericht, Abbildung der Schutzgebiete, Wasserschutzgebiet, Bodenschutzkonzept, Überschwemmungsgebiet;
2. Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 vom 13.01.2025 zu den Themen: lokale geologische Verhältnisse, lokale bodenkundlichen Verhältnisse, schonender Umgang mit Boden, lokale geologische Untergrundverhältnisse, Hydrogeologie, oberflächennahe geothermische Untergrundverhältnisse, Rohstoffgeologie, Bergbau
3. Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 21 vom 07. und 11.02.2025 zu den Themen: geschütztes Biotop, Artenschutz
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen sowie bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen - Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen - Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen - Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Tuttlingen oder den o.g. Bürgermeisterämtern vorgebracht werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, z. B. an:
bauleitplanung@tuttlingen.de
Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Tuttlingen, den 26.06.2025
Michael Beck
Oberbürgermeister
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft