In Baden-Württemberg können seit dem vergangenen Jahr sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären, Mardern oder Wildschweinen, wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen – was immer wieder mal vorkommt.
Jürgen Frey und Ulrich Pfeffer, beide aus Gingen/ Fils sind offiziell bestellte Stadtjäger in der Gemeinde Gruibingen. Beide stehen allen Bürgern bei Fragen rund um Wildtiere im befriedeten Gemeindegebiet zur Verfügung.
Vornehmliche Aufgabe der Stadtjäger ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen, wie z. B. die Vergrämung der Tiere mit Gerüchen, keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch bei verletzten und kranken Wildtieren, oder wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, sollen die Stadtjäger schnell und unkompliziert tätig werden. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei die absolute Ausnahme, in der Regel wird mit Lebendfallen gearbeitet, welche die Tiere unverletzt fangen.
Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die bewohnten Bereiche der Gemeinde, auf denen die reguläre Jagd durch die Revierpächter nicht ohne Sondererlaubnis ausgeübt werden darf, den sogenannten „jagdlich befriedeten Bezirk“. Alle sonstigen Bereiche außerhalb des Ortes werden weiterhin von den bekannten Jagdrevierpächtern betreut und bejagt, die beiden Stadtjäger betonen aber ausdrücklich ihr Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit allen Jagdpächtern. Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten – etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze sowie Nutztiere – fallen nicht unter das Jagdrecht und sind für die Stadtjäger daher tabu.
Wer die Hilfe eines Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesem direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Gemeinde.
Jürgen Frey und Ulrich Pfeffer haben seit langem den regulären Jagdschein und haben nun durch ihre umfangreiche Zusatzausbildung die rechtliche Möglichkeit, im befriedeten Bezirk Menschen-Wildtierkonflikte schnell und pragmatisch zu lösen, aber vor allem auch präventiv tätig zu sein. Der Fang und die Entnahme der Problemtiere ist der allerletzte Ausweg. Einheimische Tiere wie Fuchs oder Dachs können nach dem Fang lebend im Wald wieder freigelassen werden. Der Waschbär gilt als eine für z. B. Wildvögel und Amphibien hochproblematische, invasive Art, daher darf er nicht wieder freigelassen werden.
Die Stadtjäger sind erreichbar unter:
Pfeffer & Frey Wildtiermanagement GbR
Pfarrstraße 1, 73333 Gingen
Telefon: 07162 94 13 16 9
E-Mail: kontakt@stadtjagd-gp.de
Web: www.stadtjagd-gp.de