Aus den Rathäusern

Stadtjäger für Gemeinde Haßmersheim und Teilorte jetzt eingesetzt

In Baden-Württemberg können seit dem 1. April 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären,...

In Baden-Württemberg können seit dem 1. April 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären, Mardern, Füchsen oder Wildschweinen, wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen – was immer wieder mal vorkommt, wie zuletzt auch bei uns in Haßmersheim.

Markus Hees ist seit 13. Oktober 2025 der offiziell bestellte Stadtjäger in Haßmersheim. Er steht ab sofort allen Bürgern bei Fragen rund um Wildtiere im befriedeten Gemeindegebiet zur Verfügung. Vornehmliche Aufgabe der Stadtjäger ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen, wie z. B. die Vergrämung der Tiere mit Gerüchen, keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch bei verletzten und kranken Wildtieren oder wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, sollen die Stadtjäger schnell und unkompliziert tätig werden. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei die absolute Ausnahme. In der Regel wird mit Lebendfallen gearbeitet, welche die Tiere unverletzt fangen.

Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die bewohnten Bereiche der Gemeinde, auf denen die reguläre Jagd durch die Revierpächter nicht ohne Sondererlaubnis ausgeübt werden darf – den sogenannten „jagdlich befriedeten Bezirk“. Alle sonstigen Bereiche außerhalb des Ortes werden weiterhin von den bekannten Jagdrevierpächtern betreut und bejagt. Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten – etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze sowie Nutztiere – fallen nicht unter das Jagdrecht und sind für die Stadtjäger daher tabu.

Wer die Hilfe eines Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesem direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Die Beauftragung muss aus rechtlichen Gründen schriftlich erfolgen und kann ausschließlich durch den Grundstückseigentümer geschehen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Gemeinde.

Markus Hees besitzt seit Jahren den regulären Jagdschein und hat nun durch eine umfangreiche Zusatzausbildung die rechtliche Möglichkeit, im befriedeten Bezirk Mensch-Wildtierkonflikte schnell und pragmatisch zu lösen, aber vor allem auch präventiv tätig zu sein. Der Fang und die Entnahme der Problemtiere ist der allerletzte Ausweg. Einheimische Tiere wie Fuchs oder Dachs können nach dem Fang lebend im Wald wieder freigelassen werden. Der Waschbär gilt als eine für z. B. Wildvögel und Amphibien hoch problematische invasive Art, daher darf er nicht wieder freigelassen werden.

Der Stadtjäger ist erreichbar unter
Telefon: 01514/7408367
E-Mail: stadtjaeger@hees.eu

Erscheinung
Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Haßmersheim
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto