Seit dem 01. Januar 2025 ist Herr Reinhold Gerstner mit Einsetzung durch die Gemeinde offiziell Stadtjäger in Weisenbach.
Sollten Sie Probleme mit Wildtieren im heimischen Garten, auf dem Dachboden oder sonst im Siedlungsbereich haben, können Sie sich ab sofort direkt an ihn wenden.
Erreichbar ist Stadtjäger Reinhold Gerstner unter der Telefonnummer 0170 5535337 oder per E-Mail: jaeger-nsw@gmx.de
Die Dienstleistung des eingesetzten Stadtjägers ist es, die Bürger zu beraten und Präventionsmaßnahmen zu empfehlen und anzuwenden. Erst wenn präventive Maßnahmen keine Wirkung zeigen, können andere geeignete Mittel angewendet werden. In den meisten Fällen wird dies die Bejagung mit einer Lebendfalle sein.
Eine reguläre und Einzelfall unabhängige Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des Siedlungsgebietes) findet durch den Stadtjäger nicht statt.
Der Stadtjäger ist lediglich für Wildtiere des sogenannten Nutzungs- und Entwicklungsmanagements zuständig. Nachfolgend haben wir einige Beispiele für die häufigsten Wildtierkonflikte zusammengetragen:
- Marder
- Fuchs
- Dachs
- Waschbär
- Schwarzwild
- Rehwild
Eine gesamtheitliche Liste lässt sich im Internet unter dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG – Anlage zu § 7) entnehmen.
Geschützte Arten (wie bspw. Siebenschläfer, Igel) oder Tiere, die keine Wildtiere sind (bspw. Ratten, Stadttauben, Schädlinge), liegen nicht in der Zuständigkeit des Stadtjägers.
Der Stadtjäger kann direkt von den Grundstückseigentümern beauftragt werden, die dann auch die Kosten für den Einsatz tragen.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.
Wir weisen darauf hin, dass der Stadtjäger kein Mitarbeiter der Gemeinde Weisenbach ist, sondern selbstständig arbeitet und tätig wird.