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Stadtverwaltung Hockenheim

Parkausweise für Bewohner und Großveranstaltungen auf dem Hockenheimring Der Fachbereich Bürgerservice weist darauf hin, dass seit Montag, 15. Dezember...

Parkausweise für Bewohner und Großveranstaltungen auf dem Hockenheimring

Der Fachbereich Bürgerservice weist darauf hin, dass seit Montag, 15. Dezember 2025, die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2026 ausgestellt werden. Alte Parkausweise behalten bis 31. Januar 2026 ihre Gültigkeit.

Bei Großveranstaltungen auf dem Hockenheimring (insb. DTM, Dragster und OpenAir-Veranstaltungen) werden die Parkplätze in einigen Straßen für Bewohner reserviert; es erfolgt jeweils im Vorfeld der Veranstaltung eine entsprechende Beschilderung. Das Parken ist dann nur für diejenigen zulässig, die einen gültigen Parkausweis im Fahrzeug ausliegen haben. Alle anderen dort abgestellten Fahrzeuge müssen mit Kontrollen und Verwarnungen rechnen.

Des Weiteren weist der Fachbereich Bürgerservice darauf hin, dass für Bewohner der Birkenallee, der Continentalstraße 8 – 42 (gerade Hausnummern), der Straße In der Clamm 2 – 50 (gerade Hausnummern), der Hardtstraße 1 – 9, 108 und 110 sowie der Waldstraße kostenlose Parkausweise beantragt werden können.

Die jeweiligen Ausweise können im Bürgerbüro des Rathauses, unter Vorlage des Fahrzeugscheines, zu den Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo., Di., Do. 14.00 - 15.30 Uhr, Mi. 14.00 - 18.00 Uhr [mittwochs mittags nur mit Termin] sowie jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr) beantragt werden.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird empfohlen, über den „Online-Terminkalender“ auf www.hockenheim.de einen Termin zu vereinbaren: www.etermin.net/Hockenheim. (sh)

Erscheinung
Hockenheimer Woche
Ausgabe 51/2025
von Stadt HockenheimRedaktion NUSSBAUM
16.12.2025
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