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Stadtverwaltung Schriesheim erachtet eingereichtes Bürgerbegehren als zulässig

Die Stadtverwaltung Schriesheim informiert über das eingereichte Bürgerbegehren. Rechts oben ist das Logo der Stadt abgebildet. Text: Die Stadtverwaltung Schriesheim hat das Bürgerbegehren gegen den Bau von Windkraftanlagen auf kommunalen Grundstücken im Schriesheimer Wald auf seine rechtliche Gültigkeit überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass es zulässig ist. Von den 1206 Unterschriften, die die Bürgerinitiative „Gegenwind Bergstraße e. V.“ gesammelt hat, sind 1143 gültig. Damit wurde das erforderliche Quorum von 828 Unterschriften weit überschritten. Im nächsten Schritt wird der Schriesheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli 2025 die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens formell feststellen. Darüber hinaus soll in der gleichen Sitzung ein Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids festgelegt werden. Die Gemeinde Dossenheim und die Stadtverwaltung Schriesheim streben an, den Bürgerentscheid zeitnah durchzuführen. Mit Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit schlägt die Schriesheimer Stadtverwaltung dem Gemeinderat daher den 9. November 2025 zur Durchführung der Abstimmung vor. Würde man die Abstimmung erst am Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg (8. März 2026) durchführen, könnten Kosten eingespart werden. Das eindeutig erreichte Quorum und die damit verbundene Dringlichkeit des Bürgerentscheids sprechen jedoch gegen eine Abstimmung im März nächsten Jahres
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
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