Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2021 haben wir mit der Erarbeitung der Grundlagen zur Antragstellung in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) begonnen. Gemeinsam – im Rahmen einer großen Bürgerbeteiligung – entstand ein Leitfaden für eine zielgerichtete Entwicklung unseres Dorfes mit Perspektive. Das gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept ist Grundlage für die erstmalige Antragstellung in das LSP. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2024 können wir Finanzhilfen in Höhe von 700.000 Euro für öffentliche und private Erneuerungsmaßnahmen abrufen.
Mit der „vorbereitenden Untersuchung“ wurde eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme umgesetzt, die eine wichtige Grundlage für die anschließende Durchführung der Sanierung darstellt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. April 2025 über die Fördermodalitäten für private Modernisierungsmaßnahmen beraten und die Fördersätze und das Sanierungsgebiet beschlossen.
Wir rufen alle Eigentümerinnen und Eigentümer auf, sich an der Verschönerung unseres Ortes zu beteiligen. Sie leisten bei aktiver Beteiligung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen für den Werterhalt Ihres Gebäudes. Wir geben Ihnen jetzt im Rahmen der beschlossenen Bedingungen die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.
Für die Sanierungsbetreuung wurde das Büro „die.STEG“ beauftragt, welches Sie gerne berät.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.schlaitdorf.de unter der Rubrik aktuelle Projekte der Gemeinde