
Gemeinde Erlenbach
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „I Ortskern Erlenbach/Binswangen“
5. Änderungssatzung
Aufgrund von § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich ihrer Änderungen) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich ihrer Änderungen) hat der Gemeinderat der Gemeinde Erlenbach am 18.12.2025 folgende 5. Änderung der Sanierungssatzung vom 14.7.2011 beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Die vom Gemeinderat am beschlossene und am 5.8.2011 in Kraft getretene Satzung mit allen Änderungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „I Ortskern Erlenbach/Binswangen“ wird für das im nachfolgenden Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 24.11.2025 umgrenzte Grundstück
Weinsberger Straße 10, Flst. 13
erweitert.
§ 2
Verfahren
Alle übrigen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Sanierungssatzung am 14.7.2011 und aller Erweiterungen beschlossenen gesetzlichen Regelungen, bleiben bestehen.
Maßgebend für die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist der von der Kommunalentwicklung im Maßstab 1:1500 gefertigte Lageplan vom 24.11.2025.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und kann von jedermann bei der Gemeindeverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden. Der Bekanntmachung der Satzung wird zur Übersicht eine Verkleinerung des Lageplans hinzugefügt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung wird mit Ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Gemeinde Erlenbach, 9.1.2026
gez. Uwe Mosthaf, Bürgermeister