Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein bezuschusst schon seit vielen Jahren die Entgelte, die für den Besuch der Musikschule Calw entrichtet werden müssen. Bis 2017 erfolgte dies auf der Basis eines Festzuschusses pro Unterrichtseinheit, wobei die letzte Erhöhung davor bereits im Jahr 2009 erfolgte. In seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 hat sich der Gemeinderat deshalb mit dieser Thematik noch einmal eingehend befasst. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde sowohl eine Erhöhung der Zuschüsse als auch eine Systemumstellung bei der Bezuschussung befürwortet und beschlossen. Diese Förderregelung ist auch für das zurückliegende Zuschussjahr 2024 anzuwenden. Die Stadt Bad Teinach-Zavelstein gewährt demnach auf die tatsächlich bezahlten Entgelte für den Besuch der Musikschule Calw einen Grundzuschuss von 10 %. Ab dem zweiten Kind einer Familie, das die Musikschule Calw besucht, beträgt die Zuschussquote dann 12,5 %. Auf den Grundzuschuss von 10 % wird ein Aufschlag in Höhe von 50 % gewährt, wenn sich die Musikschülerin/der Musikschüler gleichzeitig zur Mitgliedschaft und Mitwirkung im Musikverein Bad Teinach-Zavelstein oder im örtlichen Posaunenchor verpflichtet. Der Zuschuss zu den Entgelten der Musikschule Calw wird grundsätzlich nur für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Für die Bezuschussung ist der nachstehende Antragsvordruck zu verwenden. Bei Fragen zum Förderverfahren oder zum Zuschussantrag stehen Ihnen Frau Klaiber (Telefon 9292-31) oder Herr Mönch (Telefon 9292-24) von der Stadtkasse gerne zur Verfügung.