Für Betreiber von Windenergieanlagen ist der Montag, 30. Juni, ein wichtiger Stichtag. Dann fallen einige Erleichterungen im Verfahren für die Genehmigung von Windenergiegebieten weg. Deshalb gingen jetzt bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis zahlreiche Anträge zur Genehmigung von Windparks im Schwarzwald-Baar-Kreis ein.
§ 6 Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) regelte Verfahrenserleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Windenergiegebieten. Das heißt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) verzichtet werden kann. Voraussetzung dafür war, dass das Gebiet davor eine Umweltprüfung durchlaufen hatte und nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegt. Diese Erleichterungen sollten den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Ab 1. Juli entfällt nun diese Erleichterung.
Bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis sind deshalb in den letzten Tagen etliche Anträge für Windparks im Schwarzwald-Baar-Kreis eingegangen. Insgesamt sind dies sieben an der Zahl. Folgende Anträge wurden gestellt:
„Die hohe Anzahl der Anträge zeigt das große Interesse an der Windenergie in unserer Region“, erklärt Dr. Martin Seuffert, Erster Landesbeamter des Landratsamtes.
Als Nächstes werden die Mitarbeiter der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes die Anträge auf Vollständigkeit prüfen und dementsprechend das Genehmigungsverfahren einleiten.