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Standfestigkeit von Grabsteinen

Die Gemeinde hat aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen....

Die Gemeinde hat aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen. Diese Überprüfung ist nach dem zu erwartenden Ende der Frostperiode durchzuführen.

Nach den bei der Überprüfung der Standfestigkeit zu beachtenden Richtlinien ist die Standsicherheit gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (entspricht 50 kg) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist.

Wir fordern deshalb alle Nutzungs- und Verfügungsberechtigten von Grabstätten auf, die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen und etwaige Mängel fachmännisch beseitigen zu lassen.

Ab Mitte Mai wird unser Friedhofsaufseher mit einem geeigneten Gerät die Standfestigkeit der Grabsteine kontrollieren. Sollten sich dabei Beanstandungen ergeben, müssen Auflagen erteilt werden. Die betroffenen Nutzungs- und Verfügungsberechtigten erhalten dann hiervon Nachricht.

Erscheinung
Schonacher Nachrichten – Mitteilungsblatt der Gemeinde Schonach im Schwarzwald
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Ausgabe 19/2026
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Orte
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