Die Friedhofsträger sind nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen zu überprüfen.
Grabmale mit mangelnder Standsicherheit stellen eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher sowie für dort Tätige dar. Umstürzende Grabsteine können schwerwiegende Unfälle verursachen.
Um dem vorzubeugen, wird die jährliche Standsicherheitsprüfung vom 21. bis 25. Oktober 2024 durch die Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR durchgeführt.
Im Rahmen dieser Prüfung werden Grabmale und andere Grabausstattungen auf ihre Standfestigkeit kontrolliert.
Festgestellte Mängel werden durch Aufkleber an den jeweiligen Grabstätten kenntlich gemacht. Zusätzlich informiert die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten über die festgestellten Mängel.
Für die Standsicherheit sind bei Reihengräbern die Verfügungsberechtigten und bei Wahlgräbern die Nutzungsberechtigten verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale fortlaufend zu gewährleisten.
Die Friedhofsverwaltung würde es begrüßen, wenn durch rechtzeitige Eigeninitiative, gegebenenfalls unterstützt durch Fachbetriebe, ein Eingreifen der Friedhofsverwaltung weitgehend vermieden werden könnte.