Auch dieses Jahr werden auf den städtischen Friedhöfen alle Grabsteine auf ihre Standfestigkeit hin überprüft.
Die Prüfung wird von der Berufsgenossenschaft im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherheit für die Friedhofsbesuchenden vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift bestimmt die Regeln zur Durchführung. Demnach hat eine Druckprobe stattzufinden, bei der festgestellt werden soll, inwieweit der Grabstein dem entsprechenden Prüfdruck standhält.
Die Probe erfolgt am Donnerstag, 10. Juli 2025 durch geschultes Fachpersonal unter Zuhilfenahme eines geeichten elektronischen Messgerätes zu folgenden Zeiten
Die Nutzungsberechtigten, deren Grabsteine im Anschluss an die Prüfung mit einem Aufkleber versehen sind, werden unter Hinweis auf ihre Pflichten und ihr Haftungsrisiko von der Stadtverwaltung Horb a. N. schriftlich aufgefordert, den Grabstein unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen und dies anschließend der Stadtverwaltung Horb a. N. unter den Telefonnummern 07451 901+ Durchwahl: -259, -115, oder -261 mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass Grabnutzungsberechtigte bei Unfällen durch umstürzenden Grabstein haften. Durch die hohe Verletzungsgefahr bei solchen Unfällen sollten die Steine schon im eigenen Interesse schnellstens wieder befestigt werden.
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