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Standorte von Altkleidercontainern sind keine Müllabladeplätze

Aus gegebenem Anlass, unter anderem in Blankenloch: Es kommt leider häufig vor, dass Müll im öffentlichen Raum entsorgt wird – Standorte von Altkleidercontainern...
Negativbeispiel: "vermüllter" Altkleidercontainer.
Negativbeispiel: "vermüllter" Altkleidercontainer.Foto: Stadt Stutensee (G. Erkert)

Aus gegebenem Anlass, unter anderem in Blankenloch: Es kommt leider häufig vor, dass Müll im öffentlichen Raum entsorgt wird – Standorte von Altkleidercontainern oder Altglascontainern sind „sehr beliebt“. Abgesehen davon, dass die Vermüllung unschön anzusehen ist, handelt es sich dabei auch um Ordnungswidrigkeiten nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die mit einem Verwarnungsgeld zwischen 50 und 250 Euro geahndet werden können.

Deshalb die Bitte an alle:

  • Stellen Sie keine Altkleidersäcke oder Abfall jeglicher Art bei den Containern ab!
  • Auch wenn die Container voll sind – die Standorte sind keine Müllabladeplätze.

Die Stadtverwaltung ist im ständigen Kontakt mit den zuständigen Unternehmen, um regelmäßige Leerungen zu gewährleisten. Es ist aber nicht Aufgabe der Stadt, rechtswidrig abgestellten Hausmüll zu entsorgen.

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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