Aus gegebenem Anlass, unter anderem in Blankenloch: Es kommt leider häufig vor, dass Müll im öffentlichen Raum entsorgt wird – Standorte von Altkleidercontainern oder Altglascontainern sind „sehr beliebt“. Abgesehen davon, dass die Vermüllung unschön anzusehen ist, handelt es sich dabei auch um Ordnungswidrigkeiten nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die mit einem Verwarnungsgeld zwischen 50 und 250 Euro geahndet werden können.
Deshalb die Bitte an alle:
Die Stadtverwaltung ist im ständigen Kontakt mit den zuständigen Unternehmen, um regelmäßige Leerungen zu gewährleisten. Es ist aber nicht Aufgabe der Stadt, rechtswidrig abgestellten Hausmüll zu entsorgen.