Gemeindeverwaltung Plankstadt
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Standsicherheit von Grabmalen

Standsicherheitskontrolle von Grabmalen 2025 Eine Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale ist auf dem Gemeindefriedhof Plankstadt jährlich durchzuführen....

Standsicherheitskontrolle von Grabmalen 2025

Eine Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale ist auf dem Gemeindefriedhof Plankstadt jährlich durchzuführen. Gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg obliegt dem Friedhofsträger die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Die Verkehrssicherheit umfasst unter anderem auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine. Dies ist nicht alleine Sache des Grabstätteninhabers. Aufgestellte Grabsteine müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7 in der Fassung vom 1. Januar 2000, Ausgabe 1. Mai 2017) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, müssen Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

Der Verantwortliche für die Grabstätte hat für die Beseitigung evtl. festgestellter Mängel einen Fachmann, also einen Steinmetz- oder Bildhauermeister seiner Wahl, zu beauftragen. Nur ein solcher kann aufgrund seiner Fachkunde die Standsicherheit des Steines gewährleisten, da er verpflichtet ist, die Versetzrichtlinien einzuhalten und damit auf eine ordnungsgemäße und sichere Verbindung und Verdübelung zwischen Fundament, Sockel und Grabstein zu achten hat.

Eine Reparatur, die nicht fachgerecht gemäß den Bestimmungen oder durch Privatpersonen durchgeführt wird, ist nicht zulässig und wird unterbunden bzw. gelangt auch als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige.

Die Gewährleistungsfrist (Garantie) des Handwerkers beträgt bei einer ordnungsgemäßen Erstellung in der Regel 5 Jahre (§ 638 BGB) nach der Aufstellung des Grabmals. Bei einer den Regeln der Baukunst widersprechenden Erstellung ist die Haftung unbefristet, wenn dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Neben der Gemeinde als Friedhofsträger ist grundsätzlich der Nutzungs- oder Verfügungsberechtigte der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und der sonstigen Grabausstattung verantwortlich. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden oder Unfall haftbar, der z. B. durch das Umstürzen eines sich gelockerten Grabsteins verursacht wird.

Dieses Jahr wird die Prüfung in der Zeit vom 03.03.2025 bis 07.03.2025 durchgeführt und nicht verkehrssichere Grabmale werden mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. Betroffene Grabstätten, von denen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht, können abgesperrt und die Grabmale umgelegt oder entfernt werden. Reparaturbedürftige Grabmale sind bis spätestens 30.04.2025 wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzen zu lassen. Die Erledigung ist den Friedhofsaufsehern mitzuteilen. Nach angemessener Frist findet eine Nachkontrolle der beanstandeten Grabmalanlagen statt.

Die Friedhofsverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 08/2025

Orte

Plankstadt

Kategorien

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