Der Gemeinde Friolzheim obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese umfasst unter anderem auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Gemäß dieser Verpflichtung werden die Grabmale jährlich auf ihre Stabilität kontrolliert.
In diesem Jahr wird ein externes Fachunternehmen im Auftrag der Gemeinde die jährliche Überprüfung in der Zeit vom 19. bis 23. Mai 2025 durchführen und nicht verkehrssichere Grabmale mit einem Hinweisaufkleber kennzeichnen oder bei Gefahr umlegen.
Bei der Überprüfung beanstandeter Grabmale werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Ergebnis der Überprüfung informiert mit der Aufforderung, das Grabmal umgehend durch einen qualifizierten Steinmetz fachgerecht sichern zu lassen (§ 20, § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Friolzheim).
Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeinde Friolzheim
-Friedhofsverwaltung-