Stadtverwaltung Bönnigheim
74357 Bönnigheim
Aus den Rathäusern

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen in Bönnigheim, Hofen und Hohenstein.

Vom 17.6. bis 21.6.2024 werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen der Stadt auf ihre Standsicherheit überprüft. Warum bedarf es einer jährlichen...

Vom 17.6. bis 21.6.2024 werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen der Stadt auf ihre Standsicherheit überprüft.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind.

Rechtsgrundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbauberufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung

Bloßes „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen.

Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.

Stadt Bönnigheim

Friedhofsverwaltung

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 24/2024
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 23/2024
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 22/2024

Orte

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von Stadtverwaltung Bönnigheim
13.06.2024
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