Zur Verkehrssicherungspflicht des Friedhofträgers (Gemeinde Waldbrunn) gehört die jährliche Überprüfung der Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Auch die Gartenbauberufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer verpflichtet den Friedhofsträger zur Standsicherheitskontrolle.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde im Zeitraum
01. – 04. April 2025 die Standsicherheitsprüfung mittels einer Druckprüfung der Grabsteine auf allen Gemeindefriedhöfen durchführen. Die Standsicherheitsprüfung findet nur bei entsprechenden Witterungsbedingungen statt. Wir bitten um Beachtung.