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Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Gemeindefriedhöfen

Zur Verkehrssicherungspflicht des Friedhofträgers (Gemeinde Waldbrunn) gehört die jährliche Überprüfung der Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit....

Zur Verkehrssicherungspflicht des Friedhofträgers (Gemeinde Waldbrunn) gehört die jährliche Überprüfung der Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Auch die Gartenbauberufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer verpflichtet den Friedhofsträger zur Standsicherheitskontrolle.

Aus diesem Grund wird die Gemeinde im Zeitraum

01. – 04. April 2025 die Standsicherheitsprüfung mittels einer Druckprüfung der Grabsteine auf allen Gemeindefriedhöfen durchführen. Die Standsicherheitsprüfung findet nur bei entsprechenden Witterungsbedingungen statt. Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
Amtsblatt des GVV Neckargerach-Waldbrunn
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025
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