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Standsicherheitsprüfung von Grabmalen | Friedhof Östringen

Immer wieder kommt es vor, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursachen. Der Grund dafür kann in nicht standsicher errichteten...

Immer wieder kommt es vor, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursachen. Der Grund dafür kann in nicht standsicher errichteten Grabmalen liegen, wenn beispielsweise die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel nicht mehr richtig befestigt ist. Eine weitere Ursache kann sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht.

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sorgen dafür, die Sicherheit sowohl für die Beschäftigten auf dem Friedhof als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Deshalb ist eine jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale vorgesehen.

Die diesjährige Prüfung wird in der KW 45 (ab 4. November 2024) von fachkundigem Personal der Stadt Östringen durchgeführt. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 9 der Gartenbau-BG muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren erfolgen, wobei ein speziell hierfür entwickeltes Gerät zum Einsatz kommt. Bei der Prüfung wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (entsprechend etwa 30 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder kippen.

Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung benachrichtigt, und der Grabstein wird mit einem Aufkleber markiert. Ist ein Grabmal ganz und gar standunsicher, wird es direkt gesichert.

Da Sie der Stadtverwaltung nachweisen müssen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat, ist es zwingend erforderlich, dass Sie auf das Schreiben der Stadtverwaltung warten, bevor Sie eine Fachfirma beauftragen oder den Aufkleber entfernen. Nach Eingang der Benachrichtigungen haben Sie sechs Wochen Zeit, den Grabstein wieder ordnungsgemäß sichern zu lassen. Eine entsprechende Nachprüfung findet zeitnah statt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Aus diesem Grund wird die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Stadtverwaltung auch im Sinne der Nutzungsberechtigten durchgeführt.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

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von Stadt Östringen
31.10.2024
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