Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabsteine auf die erforderliche Standfestigkeit hin zu überprüfen bzw. durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, nach der Frostperiode die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine vorzunehmen.
Die Überprüfung wird in den nächsten Wochen erfolgen.
Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird der Nutzungsberechtigte von der Verwaltung schriftlich verständigt und zur Instandsetzung aufgefordert.
Wenn bei dieser Prüfung festgestellt wird, dass ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss er (auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten) gesichert oder unter Umständen gar umgelegt werden.
Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Bürgermeisterämter Heiningen und Eschenbach Friedhofsverwaltung