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Starkregenereignisse nehmen zu

Eigenvorsorge vor Starkregen ist möglich Eine Überflutung von Wohn- oder Kellerräumen durch ein Unwetter kann hohe Sachschäden hervorrufen. Zur...

Eigenvorsorge vor Starkregen ist möglich

Eine Überflutung von Wohn- oder Kellerräumen durch ein Unwetter kann hohe Sachschäden hervorrufen. Zur Minimierung der Schäden am Privateigentum ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Die Hauseigentümer sollten prüfen, ob über die Gebäudeversicherung hinaus auch der Hausrat gegen Hochwasser abgesichert ist oder ob hierfür eine zusätzliche Versicherung notwendig ist.

Des Weiteren können einige Maßnahmen getroffen werden, um eine Überflutung einzudämmen oder sogar zu verhindern. Kellerräume sind bei Starkregen am höchsten gefährdet. Einerseits können sie durch Wasser von der Straße über Eingänge und Fenster überflutet werden. Um dies zu verhindern, können Kellerfenster und Lichtschächte mit wasserdichten Abdeckungen und druckwasserdichten Fenstern und Türen abgedichtet werden. Weiteren Schutz gegen Überflutung von der Straße bieten zudem die Erhöhungen von Lichtschachtoberkanten und Hauseingängen durch Treppen oder Rampen sowie das Errichten von Bodensenken und Bodenschwellen.

Andererseits kann eine Überflutung dadurch entstehen, dass die Kanalisation überlastet wird und ein Kanalrückstau entsteht. Dagegen schützt ein Rückstauventil oder eine Rückstauhebeanlage, die regelmäßig gewartet werden sollten.

Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst zu groß und zu teuer werden und die Bürger über die Abwassergebühren unvertretbar belasten. Deshalb muss bei Starkregenereignissen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Sofern die Ablaufstellen im Haus nicht vorschriftsmäßig gesichert sind, kann das Kanalwasser durch den Rückstaudruck aus den unter der Rückstauebene gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) im Gebäude austreten. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt.

Dachbegrünungen, der Verzicht auf Versiegelungen und Flächenbefestigungen oder wasserdurchlässige Befestigungen von Freiflächen können zu einer Minderung des Oberflächenabflusses führen und das Überflutungsrisiko dadurch verringern.

Mit Rückstausicherung für Starkregen vorsorgen

Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unter der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung geschlossen, mit abgedichteter Reinigungsöffnung durch einen Schacht zu führen.

  • Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen. Die seit Jahrzehnten bekannten Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies Abwasser geeignet. Sie entsprechen der DIN 1997. Viele dieser Gullys haben die Möglichkeit, Seiteneinläufe anzuschließen. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch noch Absperrvorrichtungen für durchgehende Rohrleitungen, so dass damit problemlos Bodeneinläufe, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, Duschen und Ähnliches wirkungsvoll abgesichert werden können. Diese Rückstausicherungen haben alle grundsätzlich zwei Verschlüsse. Der Betriebsverschluss schließt die Leitung bei Rückstau selbständig. Der Notverschluss ist mit Hand zu betätigen. Es empfiehlt sich, sofern kein Schmutzwasser abgelassen wird, den Notverschluss stets verschlossen zu halten.

  • Fällt fäkalienhaltiges Abwasser aus Toilettenanlagen an, muss es in der Regel mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden. Bei Räumen untergeordneter Bedeutung, z. B. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern, ist es bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle gestattet, sofern im Bedarfsfall ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, auch einen automatischen Rückstauverschluss nach DIN 19578 einzubauen. Dieser hat ebenfalls einen Betriebsverschluss und einen mit Hand zu betätigenden Notverschluss und ist selbstverständlich auch für fäkalienfreies Abwasser geeignet.

  • Bringen Sie die vom Hersteller mitgelieferte Anleitung deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Verschlusses an.

  • Wählen Sie stets den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss. Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss auf gar keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.

  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss.

  • Drainagen sollten möglichst nicht an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen werden. Sofern ein Anschluss an einen Mischwasserkanal oder einen freien Vorfluter (Gewässer) erfolgt, ist auch hier eine Rückstausicherung unerlässlich. Bitte bedenken Sie aber dabei, dass bei Verschluss der Rückstausicherung die Dränage nicht arbeiten kann und das Grundwasser ansteigt. Besser ist hier, den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen.

  • Hofflächen, Tiefeinfahrten in Kellergaragen etc., die tiefer als die Rückstauebene liegen, können bei Vorhandensein natürlichen Gefälles nur dann über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 oder DIN 19578 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefer liegenden Räume durch Regenwasser bei geschlossener Rückstausicherung verhindern. Ansonsten muss Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

  • Kellerlichtschächte sollten mindestens 10 – 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle in dieser Höhe erhalten. Die relativ bescheidenen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gemäß DIN 1997 gegen Rückstau zu sichern.

Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen. Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben. Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

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Panorama
von Gemeinde Altdorf
02.05.2025
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