Eigenvorsorge vor Starkregen ist möglich
Eine Überflutung von Wohn- oder Kellerräumen durch ein Unwetter kann hohe Sachschäden hervorrufen. Zur Minimierung der Schäden am Privateigentum ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Die Hauseigentümer sollten prüfen, ob über die Gebäudeversicherung hinaus auch der Hausrat gegen Hochwasser abgesichert ist oder ob hierfür eine zusätzliche Versicherung notwendig ist.
Des Weiteren können einige Maßnahmen getroffen werden, um eine Überflutung einzudämmen oder sogar zu verhindern. Kellerräume sind bei Starkregen am höchsten gefährdet. Einerseits können sie durch Wasser von der Straße über Eingänge und Fenster überflutet werden. Um dies zu verhindern, können Kellerfenster und Lichtschächte mit wasserdichten Abdeckungen und druckwasserdichten Fenstern und Türen abgedichtet werden. Weiteren Schutz gegen Überflutung von der Straße bieten zudem die Erhöhungen von Lichtschachtoberkanten und Hauseingängen durch Treppen oder Rampen sowie das Errichten von Bodensenken und Bodenschwellen.
Andererseits kann eine Überflutung dadurch entstehen, dass die Kanalisation überlastet wird und ein Kanalrückstau entsteht. Dagegen schützt ein Rückstauventil oder eine Rückstauhebeanlage, die regelmäßig gewartet werden sollten.
Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst zu groß und zu teuer werden und die Bürger über die Abwassergebühren unvertretbar belasten. Deshalb muss bei Starkregenereignissen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Sofern die Ablaufstellen im Haus nicht vorschriftsmäßig gesichert sind, kann das Kanalwasser durch den Rückstaudruck aus den unter der Rückstauebene gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) im Gebäude austreten. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt.
Dachbegrünungen, der Verzicht auf Versiegelungen und Flächenbefestigungen oder wasserdurchlässige Befestigungen von Freiflächen können zu einer Minderung des Oberflächenabflusses führen und das Überflutungsrisiko dadurch verringern.
Mit Rückstausicherung für Starkregen vorsorgen
Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen. Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben. Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.