Aus den Rathäusern

Starkregenvorsorge im Gewann Schafgrund

Vorhaben weiterhin auf der Agenda, aber ohne Förderung nicht umsetzbar In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Untergruppenbach wiederholt die Auswirkungen...

Vorhaben weiterhin auf der Agenda, aber ohne Förderung nicht umsetzbar

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Untergruppenbach wiederholt die Auswirkungen zunehmender Starkregenereignisse zu spüren bekommen. Besonders betroffen ist das Außengebiet im Gewann Schafgrund, dessen Wasser bei Starkregen über bestehende Gräben und die Mischwasserkanalisation in den Ortskern gelangt und dort regelmäßig zu Überschwemmungen führt. Die Folgen: überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und erhebliche Sachschäden.

Um diese Problematik dauerhaft zu entschärfen, plant die Gemeinde Untergruppenbach seit geraumer Zeit den Bau eines leistungsfähigen Regenwasserkanals entlang des Autobahnzubringers. Ziel ist es, das Oberflächenwasser aus dem Außengebiet im Bereich der Schafgrund-Unterführung zu fassen und in einem leistungsfähigen Regenwasserkanal in den Gruppenbach abzuleiten. Die geplante Maßnahme wurde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro I-motion erarbeitet und auch mit dem Hochwasserzweckverband, dem Landratsamt sowie dem Regierungspräsidium abgestimmt.

Parallel dazu hat die Gemeinde bereits kurzfristige Entlastungsmaßnahmen umgesetzt: Im Schafgrund sowie im Gewann Taubentränke wurden Gabionenmauern und Betonpoller errichtet, um die Abflussgeschwindigkeit des Wassers zu verringern und Schlamm zurückzuhalten. Diese Maßnahmen zeigen Wirkung, können das eigentliche Problem nicht dauerhaft lösen.

Um den Regenwasserkanal mit einer Investitionssumme von derzeit rund 2,5 Millionen Euro zu bauen, ist die Gemeinde Untergruppenbach auf Fördermittel des Landes angewiesen.

Förderung abgelehnt – Umsetzung derzeit nicht möglich

Trotz intensiver Planungen und des nachgewiesenen Bedarfs konnte für die Umsetzung des Regenwasserkanals bislang keine Landesförderung bewilligt werden. Die Fördertöpfe des Landes sind mehrfach überzeichnet, weshalb das Land die Projekte priorisiert.

Für das Land haben Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Rückhaltebecken entlang von Flüssen) Priorität 1. Maßnahmen, die dem Schutz von Starkregen dienen, werden vom Land mit Priorität 2 eingestuft. Aufgrund der hohen Nachfrage und der knappen Mittel des Landes reichten diese im vergangenen Jahr nicht einmal für die Maßnahmen nach Priorität 1. Wie die Regierungspräsidentin Susanne Bay auf Nachfrage mitteilte, wurden in der zurückliegenden Förderperiode im gesamten Regierungsbezirk keine Starkregenmaßnahmen gefördert.

Die Gemeinde bedauert diese Priorisierung des Landes – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Starkregenereignisse ebenso gravierende Schäden verursachen können wie Hochwasserereignisse entlang von Flüssen. Vor allem sind Starkregenereignisse deutlich weniger planbar und werden mit Blick auf den Klimawandel künftig häufiger und intensiver zu beklagen sein. Dass Mittel für präventive Maßnahmen zum Schutz vor wild abfließendem Wasser nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, ist aus kommunaler Sicht nur schwer nachvollziehbar.

Auch für das Jahr 2026 zeichnet sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Änderung der Priorisierung ab. Eine Förderung bleibt somit weiterhin ungewiss.

Gemeinde bleibt am Ball

Trotz dieser enttäuschenden Entwicklung bleibt das Thema Starkregenprävention ein zentrales Anliegen der Gemeinde Untergruppenbach. Der Gemeinderat, die Verwaltung und die beteiligten Fachstellen sind sich der Dringlichkeit bewusst und setzen sich weiterhin mit Nachdruck für eine Realisierung der Maßnahme ein – sobald eine Förderzusage vorliegt.

Die Gemeinde steht auch mit den Landtagsabgeordneten unseres Wahlkreises in Kontakt. Diese werden sich auf Landesebene für das Projekt einsetzen.

Die Gemeinde dankt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld. Sie wird die Öffentlichkeit weiterhin transparent über den Fortgang des Projekts informieren.

Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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